Ein turbulentes Jahr liegt hinter uns und für viele stellt sich in verschiedensten Bereichen die Frage: Welche Veränderungen hält das neue Jahr 2021 bereit? Einige – so kann bereits die Antwort lauten. Grundrente, ein neuer Mindestlohn oder neue Regelungen im Verkehr. Einen genauen Überblick finden Sie hier.

Finanzielle Vorteile durch das Arbeiten im Homeoffice

Die positive Nachricht zuerst: Pro Homeoffice-Tag können Personen, die von Zuhause aus arbeiten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro als Werbungskosten absetzen, maximal aber 600 Euro. Es entfällt für diese Tage die Fahrtkostenpauschale. „Gerade während des aktuellen Lockdowns dürften von dieser Regelung besonders viele Personen betroffen sein“, vermutet Markus Mingers, Rechtsanwalt der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (https://www.mingers.law/). „Im Homeoffice zu arbeiten, zahlt sich damit demnächst buchstäblich aus.“

Gleichzeitig sollen erwerbstätige Eltern bis zum 31. März 2021 weiterhin Entschädigungen für Verdienstausfälle, die aufgrund der Schulschließungen entstanden sind, erhalten.

Verschiedene Entwicklungen im Bereich Finanzen

Die Grundrente kommt für Personen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und trotzdem nur einen geringen Rentensatz bekommen. Ihre Rente wird mit einem individuellen Betrag automatisch aufgestockt, ohne dass Betroffene dies zunächst beantragen müssen.

Für die meisten Steuerzahler fällt demnächst der Solidaritätszuschlag weg. Dies gilt zum Beispiel für Alleinstehende – je nach Steuerklasse – die nicht mehr als rund 62.000 Euro Einkommen versteuern müssen.

Gleichzeitig steigt jedoch die Mehrwertsteuer auf den üblichen Steuersatz. So gilt demnächst nicht mehr der im Rahmen der Corona-Pandemie reduzierte Satz von 16 Prozent, sondern die Mehrwertsteuer steigt wieder auf die üblichen 19 Prozent – beziehungsweise für bestimmte Produkte und Waren von fünf auf sieben Prozent an.

Steigen wird auch der Mindestlohn. Statt bei bisherigen 9,35 Euro pro Stunde liegt er nun bei 9,50 Euro. Am 1. Juli soll er weiter auf 9,60 Euro erhöht werden.

Neue Gesetze zielen auf umweltfreundlichere Energienutzung ab

Die KfZ-Steuer für neu zugelassene Autos wird in Zukunft angepasst an den jeweiligen CO2-Ausstoß des Fahrzeuges. Je niedriger die Schadstoffmenge, desto günstiger der Steuersatz für die Verbraucher. Besonders geringe Abgaswerte erhalten einen Abschlag von 30 Euro pro Jahr. „Dies soll einen Anreiz schaffen, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu nutzen“, ordnet Rechtsanwalt Markus Mingers diese Gesetzesänderung ein (https://www.mingers.law/).

Mit Beginn des Jahres ist außerdem die CO2-Abgabe eingeführt worden. So liegt der Preis zunächst bei 25 Euro pro Tonne CO2, innerhalb der nächsten Jahre soll dieser auf 55 Euro erhöht werden.

Um die Verbraucher dabei finanziell zu entlasten, wird die Umlage für Erneuerbare Energien (EEG) reduziert. Damit sinken zumindest pauschal die Abgaben auf Strom. „Ob dies direkt beim Verbraucher ankommt, mag jedoch fraglich bleiben. Denn auch andere Faktoren beeinflussen den letztendlichen Strompreis, sodass dieser am Ende trotzdem steigen könnte“, sagt der erfahrene Rechtsanwalt Markus Mingers (https://www.mingers.law/).

Änderungen kündigen sich auch in vielen weiteren Bereichen an

Produkte aus Einwegplastik sind ab dem 3. Juli 2021 verboten. Dazu gehören zum Beispiel Plastikbesteck, -geschirr, Trinkalme, Plastik-Wattestäbchen oder Einwegverpackungen aus Styropor.

„Upskirting“ und „Downblousing“ gelten künftig als Straftat. Die umgangssprachlich genutzten Begriffe bezeichnen das Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder andere Kleidungsstücke sowie in den Ausschnitt. „Für diese sogenannte Verletzung des Intimbereichs drohen Geldstrafen oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren“, sagt Markus Mingers (https://www.mingers.law/).

Künftig sollen Selbstständige und kleinere bis mittelgroße Unternehmen verstärkt vor dem Abmahnmissbrauch durch konkurrierende Unternehmen geschützt werden. „Neue Gesetze sollen so für einen fairen Wettbewerb sorgen, sodass außerdem die Preise sinken können“, so Markus Mingers(https://www.mingers.law/). „Dadurch wird der Markt in bestimmten Branchen breiter aufgestellt, der Wettbewerb wird angekurbelt.“ Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ersatzteile für Fahrzeuge könnten günstiger werden, indem sich mehr Hersteller auf dem Markt etablieren.

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich jeder Zeit an die Kanzlei Mingers. Wir beraten Sie gerne.

 

Über die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Markus Mingers ist Inhaber der Kanzlei Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Bei dieser handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, speziell auf Verbraucherdarlehen und den Widerruf von Autokrediten. Auch im Abgasskandal konnte die Kanzlei bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

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