- Rechtliche Grundlage für Assistenzhunde und Verbesserungen in der Reha positiv
- Verdopplung der Ausgleichsabgabe im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Verena Bentele betonte anlässlich der Stellungnahme zum Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes am Freitag in Berlin: „Grundsätzlich begrüßen wir als VdK den Gesetzentwurf zum Teilhabestärkungsgesetz. Allerdings fehlt eine wichtige Komponente: Rund 43.000 Arbeitgeber in Deutschland beschäftigen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen. Wer sich der Beschäftigungspflicht komplett entzieht und Teilhabe verwehrt, darf finanziell nicht einfach davon kommen. Wir erwarten, dass die angekündigte Verdoppelung der Ausgleichsabgabe in das Gesetz aufgenommen wird und Unternehmen sich nicht weiter aus der Verantwortung stehlen.“
Das Teilhabestärkungsgesetz soll in verschiedenen Gesetzen kleine Verbesserungen für Menschen mit Behinderung ermöglichen. Am 03.12.2020 hatte Hubertus Heil angekündigt, die Ausgleichsabgabe für Betriebe ohne schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdoppeln. Allerdings fehlt sie nun im Gesetzentwurf.
Bentele hob hervor: „Jedoch befürworten wir die geplanten Verbesserung bei den Leistungen der beruflichen Rehabilitation. Gut ist, dass die Rehabilitanden zukünftig zusätzliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen können.“
Der VdK betont dabei aber: Das Grundproblem der unterschiedlichen Zuständigkeiten bleibe. Bentele: „Für Betroffene ist oft nicht nachvollziehbar, welche Leistungen ihnen zustehen und wer zuständig ist. Der VdK fordert deshalb, alle Reha-Maßnahmen bei einem einheitlichen Träger zusammenzuführen.“
Der VdK macht sich außerdem schon lange für einen Rechtsanspruch stark, um Menschen mit Behinderungen die Begleitung durch Assistenzhunde zu öffentlichen und privaten Einrichtungen zuzusichern. Bentele unterstrich: „Klare rechtliche Definitionen für Assistenzhunde, deren Ausbildung und Zulassung der Ausbildungsstätten waren überfällig.“
Bentele fügte hinzu: „Ebenfalls gut finden wir, dass das neu eingeführte Budget für Ausbildung künftig auch von Beschäftigten des Arbeitsbereichs einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung genutzt werden kann. Die Regelung wird es den Menschen mit Behinderungen erleichtern, aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt heraus eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt für mehr Teilhabe.“
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