Die erste öffentliche Wahl zum „Vogel des Jahres 2021“ vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) geht in die heiße Phase: Ab dem 18. Januar können alle Menschen in Deutschland bestimmen, welcher der folgenden zehn nominierten Vögel das Rennen macht: Stadttaube, Rotkehlchen, Amsel, Feldlerche, Goldregenpfeifer, Blaumeise, Eisvogel, Haussperling, Kiebitz oder Rauchschwalbe. Unter www.vogeldesjahres.de können alle ihrem Favoriten bis zum 19. März ihre Stimme geben. Alle Top-Ten-Kandidaten haben eigene Wahlprogramme und -forderungen, um für den Schutz ihrer Art zu werben. Wer die meisten Stimmen bekommt, wird kurz vor Frühlingsanfang zum „Vogel des Jahres 2021" gekürt. 

Matthias Freter vom NABU Niedersachsen: „Der Wahlkampf wird spannend! Denn viele Menschen setzen sich eher für seltene und gefährdete Arten wie Goldregenpfeifer oder Kiebitz ein, andere wählen dagegen lieber ihnen bekannte Vögel aus der Nachbarschaft wie Blaumeise oder Stadttaube. Aber egal, wie sich die Mehrheit am Ende entscheidet, je mehr Menschen sich an der Wahl beteiligen, desto mehr rückt unsere gesamte heimische Vogelwelt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit – mit all ihrer Faszination, aber auch mit ihrer Gefährdung.“

Die nun zur Wahl stehenden zehn Vogelarten sind aus der Vorwahlphase zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember hervorgegangen. Fast 130.000 Menschen wählten diese aus 307 heimischen Brutvogelarten und den wichtigsten Gastvogelarten aus. Mehr als 2.500 Wahlkampfteams hatten sich zusammengetan und deutschlandweit vor allem im Internet für ihre Kandidaten geworben.

Unter den Nominierten finden sich fünf ungefährdete und vier gefährdete Arten sowie eine Art in der Vorwarnkategorie der Roten Liste. Erwartungsgemäß machen die Hälfte bekannte und beliebte Garten- und Siedlungsvögel aus. Aber auch stark bedrohte Agrarvögel wie Kiebitz und Feldlerche haben es in die Auswahl geschafft. Der seltene, aber aktuell nicht bedrohte Eisvogel und der als Brutvogel kürzlich aus Deutschland verschwundene Goldregenpfeifer komplettieren die Auswahl. Die  Rauchschwalbe repräsentiert die weit reisenden Zugvögel, die mit besonders starken Bestandsrückgängen zu kämpfen haben. Sieben Finalisten waren bereits einmal – im Fall von Feldlerche und Eisvogel sogar schon zweimal – Vogel des Jahres. Chancen auf ihren ersten Titel haben Stadttaube, Amsel und Blaumeise.

Auch in der anstehenden heißen Hauptwahl-Phase können sich wieder Wahlkampfteams bilden. Die drei Wahlkampfteams, die in Vor- und Hauptwahl die meisten Stimmen gesammelt haben, werden prämiert.

Der „Vogel des Jahres“ wurde seit 1971 durch ein Gremium aus Vertretern von NABU und LBV gekürt. Zum 50. Jubiläum der Aktion können nun erstmals alle Menschen in Deutschland die Wahl selbst in die Hand nehmen.

Wahl des Vogel des Jahres 2021 (ab 18.1.freigeschaltet): www.vogeldesjahres.de    

Medieninfoseite mit Hintergrundinformationen und ausgewähltem Bild-, Audio- und Filmmaterial sowie Radio-O-Töne: www.NABU.de/medieninfos-vogelwahl

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

NABU Landesverband Niedersachsen
Alleestraße 36
30167 Hannover
Telefon: +49 (511) 91105-0
Telefax: +49 (511) 91105-40
http://niedersachsen.nabu.de

Ansprechpartner:
Lars Lachmann
Leiter Vogelschutz beim NABU
Telefon: +49 (30) 284984-1620
E-Mail: Vogelschutz@NABU.de
Philip Foth
Pressesprecher
Telefon: +49 (511) 91105-33
Fax: +49 (511) 91105-40
E-Mail: philip.foth@NABU-niedersachsen.de
Matthias Freter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 9110529
E-Mail: matthias.freter@nabu-niedersachsen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel