„Die Staatsregierung hat die Kritik der Gewerkschaften und Arbeitgeber gehört. Aber die Schlussfolgerungen sind nicht ausreichend. Nach wie vor wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten und werden praktische Fragen zur Umsetzung nicht beantwortet. Der Verweis auf Testmöglichkeiten am Wohnort reicht nicht aus“ sagte Schlimbach.
Es gebe zahlreiche Beschwerden von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, die in Tschechien abgewiesen werden und keinen Test erhalten. Und die Finanzierung der Tests in Tschechien ist fraglich, da Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Sozialversicherung in Sachsen einzahlen. Mit Blick auf Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen Polen und Sachsen sei die Testpflicht absurd. Die Inzidenz in Niederschlesien läge deutlich unter der in Sachsen.
Juristisch steht auch die geänderte Testpflicht auf wackligen Beinen. „Es droht in Sachsen eine Klagewelle gegen die Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Viele Beschäftigte sind zu Recht verärgert“, sagte der sächsische DGB-Vorsitzende Schlimbach.
In Bayern hatte das Verwaltungsgericht die Testpflicht für Grenzgänger außer Vollzug gesetzt. Es sei unverständlich, dass nach diesem Urteil in Sachsen eine Testpflicht eingeführt werde.
Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen plant, zum 18.01.2021 eine Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Risikogebieten im Ausland einzuführen. Diese werden verpflichtet, wöchentlich einen negativen Test vorzulegen. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Beschäftigte, die in einem Mitgliedsstaat wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten und in der Regel täglich, mindestens aber wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren. Sie sind am Arbeitsort in Sachsen sozialversichert und zahlen in Sachsen Steuern. In Sachsen arbeiten 10.466 Grenzgänger aus Polen und 9.134 aus Tschechien.
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