Die von der Produzentenallianz schon im Mai dieses Jahres initiierte Verhandlung zwischen Ländern und Sendern über eine Ausfallsicherung für Covid-19-bedingte Drehunterbrechungen bei Fernsehproduktionen ist nun zu einem Abschluss gekommen. Wie das verhandlungsführende Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag mitteilte, haben sich die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gemeinsam mit Sendergruppen und der Produktionswirtschaft auf ein Regelwerk für einen Ausfallfonds für Fernseh- und Streamingproduktionen verständigt. Die Produzentenallianz sieht in dem Ergebnis einen zentralen Schritt zur Stabilisierung der Fernsehproduktions­standorte Deutschlands und eine wichtige Maßnahme zur Sicherung der Programm­versorgung. „Da die Fernsehproduktion für einen überwiegenden Teil der Produktionsfirmen in Deutschland das tragende finanzielle Standbein ist, war es allerhöchste Zeit, dass Länder und Sender eine gemeinsame Lösung für das existenzbedrohende Risiko Covid-19-bedingter Produktionsausfälle finden. Gerade angesichts hoher Infektionszahlen und eines erneuten Lockdowns in Deutschland kommt der Ausfallfonds II keine Sekunde zu früh“, so Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz.

Bis zu 57,5 Prozent des anerkannten Schadens übernehmen die sich beteiligenden Länder, die Sendergruppen und Streaming-Dienste übernehmen 32,5 Prozent. Für Produzenten ist eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent vorgesehen, mindestens aber 10.000 Euro. Produktionsunternehmen sind berechtigt, Ausgleichsleistungen in Höhe von bis zu 800.000 Euro aus dem Ausfallfonds II zu erhalten, wobei diese Leistungen je nach Genres unterschiedlich gestaffelt sind. Die Risikoabsicherung erfolgt entsprechend sogenannter Realkosten, was bedeutet, dass bei einer Corona-bedingten Drehunterbrechung der Produzent die zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen gegenüber dem Sender geltend macht. Die Ausgleichszahlungen erfolgen, so wie auch beim Ausfallfonds I, über die Filmförderungsanstalt FFA. Zu beachten ist, dass nur Produzent*innen mit Hilfsgeldern rechnen können, die ihren Hauptsitz in einem Bundesland haben, das am Ausfallfonds II beteiligt ist. Der Ausfallfonds II tritt rückwirkend zum 1. November 2020 in Kraft und deckt Schäden ab, die bis zum 30. Juni 2021 entstehen sollten.

„Seit Anfang Mai 2020 drängt die Produzentenallianz auf die Einrichtung eines Ausfallfonds für Fernsehproduktionen, nun tritt dieser endlich in Kraft – trotz aller Verzögerungen ist es ein wichtiger Meilenstein für die Produktionswirtschaft. Erfreulich ist, dass der Ausfallfonds rückwirkend zum 1. November dieses Jahres greift, denn dadurch werden auch Produktionen, die schon zu diesem Zeitpunkt in der PreProduction oder im Dreh waren, gegen das Risiko Pandemie-bedingter Ausfallschäden abgesichert. Bedauerlich ist hingegen, dass sich nicht alle Länder am Ausfallfonds II beteiligen und beispielsweise Baden-Württemberg oder Niedersachsen mit beträchtlichen Produktionsstandorten abseits stehen und Produzenten aus diesen Ländern damit auch nicht unter den Ausfallfonds II fallen. Wir hoffen deshalb, dass in diesen Ländern in den kommenden Wochen noch ein Anschluss an die Ausfallsicherung in Erwägung gezogen wird“, erklärt Alexander Thies weiter.

Im September wurde durch den Bund zunächst der Ausfallfonds I eingerichtet, für den sich allerdings nur Kinofilm- und High-End-Serienproduktionen anmelden können. Unternehmen aus dem Bereich der Fernseh- und Auftragsproduktionen waren somit weiter dem erheblichen finanziellen Risiko eines Corona-bedingten Drehausfalls ausgesetzt, da pandemische Risiken versicherungsseitig nicht abgesichert werden. Die Produzentenallianz hatte sich im Zuge der Corona-Krise sehr früh für einen Ausfallfonds für sämtliche Bereiche der Film- und Fernsehwirtschaft eingesetzt. Weil Fernseh- und Auftragsproduktionen der öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten nicht vom Ausfallfonds I des Bundes abgesichert werden sollten, aber vor den gleichen Problemen standen, die sich aus den Corona-Risiken ergeben, war es für die Produzentenallianz daher ein zentrales Anliegen, dass sich die Länder gemeinsam mit den Sendern an einem Ausfallfonds II für noch nicht abgesicherte Produktionen beteiligen. „Was für den Kino- und High-End-Ausfallfonds gilt, sollte nun auch für den Ausfallfonds II gelten: Die neuen Regularien müssen sinnvoll angewendet werden. Dort wo Notwendigkeit besteht, muss ein Nachjustieren möglich sein“, so Thies weiter.

Weitere Informationen zum Ausfallfonds II sind auf der Webseite der FFA hinterlegt.

Über Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (kurz: Produzentenallianz) ist die unabhängige Interessenvertretung der Produzentinnen und Produzenten in Deutschland von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie repräsentiert mit über 280 Mitgliedern die wichtigsten Produktionsunternehmen und ist damit der maßgebliche Produzentenverband in Deutschland. Im nationalen und internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik, Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die Belange der Produzentinnen und Produzenten ein.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V
Kronenstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2067088-0
Telefax: +49 (30) 2067088-44
http://www.produzentenallianz.de

Ansprechpartner:
Sebastian Lambeck
Leitung Presse & Kommunikation
Telefon: +49 (30) 2067088-26
E-Mail: presse@produzentenallianz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel