Alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Ober-Mooser Teich wurden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes überprüft. Dabei wurden keine Krankheitssymptome festgestellt.
Eine Übertragung auf den Menschen ist bisher nicht bekannt.
Da das Geflügelpestvirus sich hauptsächlich durch den Kot infizierter Zugvögel verbreitet, muss ein Eintrag in die Hausgeflügelbestände vermieden werden. Deshalb sind die Halter von Geflügel aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit dem das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Außerdem kann durch Hygienemaßnahmen wie Kleider- und Schuhwechsel vor Betreten der Geflügelhaltung die Gefahr eines Eintrags reduziert werden. Zum Schutz des Geflügels wird empfohlen, die Tiere in einem geschlossenen Stall, einer von oben geschlossenen Voliere oder einem überdachten Auslauf zu halten.
Sollten Geflügelhalter eine erhöhte Sterblichkeit (2-3 Tiere innerhalb von 24 Stunden) feststellen, ist das Veterinäramt unverzüglich zu informieren. Wer tote Wildvögel entdeckt, wird dringend gebeten, sie dem Veterinäramt zu melden.
Bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen im Vogelsbergkreis sind dem Veterinäramt anzuzeigen.
Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Nummer 06641/977-6800 zur Verfügung.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
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36341 Vogelsbergkreis
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