Eilantrag gegen Versammlungsbeschränkungen
Der Gouverneur von New York, Andrew Cuomo, hatte im Frühjahr eine Durchführungsverordnung erlassen, in der Versammlungen in religiösen Einrichtungen auf 10 bis 25 Personen beschränkt wurden. Das katholische Bistum Brooklyn und die jüdisch-orthodoxe Organisation „Agudath Israel of America“ hatten dagegen einen Eilantrag beim Gericht eingereicht. Das Oberste Gericht der USA hob nach übereinstimmenden Medienberichten jetzt diese Anordnung mit 5 zu 4 Stimmen auf. Ausschlaggebend war dabei Richterin Amy Coney Barret, die erst vor wenigen Wochen von Präsident Trump ernannt worden war.
Religionsfreiheit sei in Gefahr
Das Oberste Gericht (Supreme Court) begründet seine Entscheidung damit, dass selbst in einer Pandemie die Verfassung nicht aufgehoben werden könne. Die auferlegten Beschränkungen, die viele vom Gottesdienst abhalten würden, stünden im Widerspruch zur Religionsfreiheit.
Einstweilige Verfügung bis zur endgültigen Verhandlung
Bei dieser Entscheidung handele es sich, laut Wang, um eine einstweilige Verfügung, Sie gelte speziell für die von Cuomo erlassene Ausführungsverordnung in den New Yorker Corona-Hotspots und nicht landesweit. Sie werde in Kraft treten, sobald der Fall vor dem US-Berufungsgericht für den zweiten Gerichtsbezirk verhandelt wird.
Adventisten zu Wachsamkeit und Beachtung der Richtlinien aufgefordert
In der Zwischenzeit wurden die Ortskirchen der Adventisten in den Bundesstaaten Alaska, Idaho, Montana, Oregon und Washington durch Wang dringend aufgefordert, weiterhin wachsam zu sein, die Richtlinien der Bundesstaaten und Kommunen einzuhalten und unnötige Risiken zu vermeiden. Aktualisierungen würden im weiteren Verlauf der Entwicklung bekannt gegeben.
NPUC – North Pacific Union Conference
Die überregionale Kirchenleitung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten im Nordpazifikgebiet (North Pacific Union Conference/NPUC) ist für den gesamten Nordwesten der Vereinigten Staaten zuständig und betreut die Bundesstaaten Alaska, Idaho, Montana, Oregon und Washington. Dazu gehören mehr als 100.000 Kirchenmitglieder, 400 Kirchengemeinden und 140 Grund- und Sekundarschulen.
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