„Viele wichtige Entscheidungen wurden in diesem Jahr unter beträchtlicher Hilfe des Bundesgesundheitsministeriums getroffen. Eine der wesentlichsten Kursrichtungen lässt jedoch nicht nachvollziehbar auf sich warten: Und zwar die Entscheidung, mit welchem Personal ein Krankenhaus künftig die Patientensicherheit gewährleisten soll“, macht Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Pflegepersonalbemessung in Krankenhäusern am heutigen Mittwoch (25.11.2020) deutlich.

„Viel zu lange ist der prekäre Mangel an Pflegepersonal erkennbar. Der gemeinsame Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di für eine Interimslösung für die Personalbemessung im Krankenhaus liegt seit Januar 2020 im Bundesministerium für Gesundheit – bisher ohne Ergebnis.

Das vorgelegte Pflegepersonalbemessungsinstrument (Pflegepersonal-Regelung: PPR 2.0) darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Das Bundesgesundheitsministerium muss sich entscheiden, was es will. Die PPR 2.0 leitet den Personalbedarf vom tatsächlichen Pflegebedarf der Patienten/innen ab und definiert somit die notwendige Pflegepersonalausstattung für die unmittelbare Patientenversorgung auf allen bettenführenden, somatischen Stationen eines Krankenhauses. Davon abgeleitet könnten Abweichungen definiert werden.

Die PPR 2.0 ist wissenschaftlich fundiert und geeignet, die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals und die Versorgung der Patienten/innen deutlich zu verbessern. Sie bildet die Voraussetzung für die dringend benötigten flankierenden Maßnahmen für einen Personalaufbau in der Pflege und stellt einen erheblichen Fortschritt zu den bisherigen Regelungen dar. Eine Entscheidung für die PPR 2.0 wäre ein deutliches Signal in die Berufsgruppe.

Es ist zu hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium sich nunmehr schnell und positiv zum vorgelegten Personalbemessungsinstrument äußert. Die Profession Pflege braucht Vertrauen, dass sich etwas in ihren Arbeitsbedingungen nachhaltig zum Besseren verändert. Die schnell umsetzbare PPR 2.0 ist hierbei auch in ihrer Eigenschaft als Interimslösung ein wesentlicher Pfeiler.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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