Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am vergangenen Freitag die Einführung eines bundesweiten Neugeborenenscreenings auf die Sichelzellkrankheit beschlossen und damit nach zweieinhalbjähriger Beratung einem Antrag stattgegeben, der vom Chefarzt der Klinik für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie im Kemperhof, Dr. Stephan Lobitz, ausgearbeitet wurde.

„Die Sichelzellkrankheit ist eine schwere angeborene Bluterkrankung, die im Laufe des Lebens zur Schädigung sämtlicher Körperorgane führt. Sie ist zusätzlich mit schweren Akutkomplikationen verbunden. Letztere können lebensbedrohlich sein, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern, bei denen die Diagnose noch nicht bekannt ist“, berichtet Dr. Stephan Lobitz.

In Zukunft werden nun alle rund 800.000 Kinder, die in Deutschland pro Jahr geboren werden, während der ersten drei Lebenstage im Rahmen des sogenannten Neugeborenenscreenings auf die Sichelzellkrankheit untersucht. Kinder, bei denen die Erkrankung nachgewiesen werden kann, werden dann frühzeitig an eine Spezialabteilung für Blutkrankheiten wie den Kemperhof vermittelt.

Um belegen zu können, dass das Neugeborenenscreening auf Sichelzellkrankheit notwendig ist, hatte Lobitz gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern in Berlin, Hamburg und Heidelberg in den vergangenen Jahren schon knapp 220.000 Kinder bei Geburt untersucht und dabei 44 Erkrankte identifiziert. Mit einer Häufigkeit von etwa 1:5000 Geburten wird die Sichelzellkrankheit damit einer der fünf häufigsten im zukünftig 18 Zielerkrankungen umfassenden deutschen Neugeborenenscreening-Programm sein.

Dr. Stephan Lobitz ist Sprecher des sogenannten GPOH-Konsortiums Sichelzellkrankheit, einem  Zusammenschluss einer Gruppe von Vertretern der Universitätskliniken Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main, Ulm und Heidelberg sowie des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein in Koblenz. Das Konsortium wurde von der Fachgesellschaft GPOH mit der Entwicklung eines Behandlungsprogramms für Kinder und Jugendliche mit einer Sichelzellkrankheit beauftragt. Neben der Einführung eines Patientenregisters und der Ausarbeitung einer Behandlungsleitlinie ist das Neugeborenenscreening die dritte wichtige Säule in diesem Gesamtkonzept.

 

 

 

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
Koblenzer Str. 115-155
56073 Koblenz
Telefon: +49 (261) 499-0
Telefax: +49 (261) 499-2000
http://gk.de

Ansprechpartner:
Kerstin Macher
Leiterin Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (261) 499-1004
Fax: +49 (261) 499-771004
E-Mail: kerstin.macher@gk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel