Der schleswig-holsteinische Landtag wird im Rahmen seiner heutigen Sitzung über Maßnahmen und Ziele für eine effiziente Energiewende und Klimaschutzpolitik sowie eine Evaluierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes diskutieren. Es wird erwartet, dass der Umweltminister Jan Philipp Albrecht dabei die Einführung einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung auch für bestehende Gebäude fordern wird. So will er erreichen, dass beim Austausch einer Heizungsanlage in Gebäuden, die vor 2009 gebaut wurden, mindestens 15 Prozent des jährlichen Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken sind.

Das kritisieren Andreas Breitner, Verbandsdirektor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus&Grund Schleswig-Holstein, wie folgt:

„Das wird ein Schuss in den Ofen! Wenn der Umweltminister erneuerbare Energie ‚per ordre de Mufti‘ vorschreibt, wird als Ergebnis weniger in erneuerbare Energie investiert werden. Das ist die logische Konsequenz, wie Erfahrungen mit entsprechenden Regelungen in Baden-Württemberg zeigen.

Die damalige Umweltministerin Tanja Gönner hatte eine deckungsgleiche Regel eingeführt. In der Folge tauschten die Immobilieneigentümer ihre alten Heizungsanlagen schlicht und ergreifend nicht mehr aus, weil sie dann ebenfalls in erneuerbare Energien hätten investieren müssen. Schlussendlich schadete die Regelung der Umwelt mehr als sie nützte. Alte Heizungsanlagen, deren Erneuerung überfällig war, wurden weiterbetrieben, um die hohen zusätzlichen Kosten für den Einbau von erneuerbaren Energien zu vermeiden.

Dass es anders geht, zeigt der auf Freiwilligkeit beruhende Klimapakt zwischen dem Innenministerium und der Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Dieses Bündnis wird aktuell neu aufgelegt, um die Klimaschutzziele des Landes im Wärmesektor zu erreichen.

Mit Speck fängt man Mäuse. Das funktioniert auch bei der Energiewende, indem man Investitionen in erneuerbare Energien staatlich fördert, um die hohen Kosten abzufedern. Das ist für das Ziel des bezahlbaren Wohnens wichtig. Modernisierungen durch Zwang führen zu steigenden Wohnkosten. Das ist der falsche Weg, um Akzeptanz für den Klimaschutz zu erzeugen.

Offenbar hat der Umweltminister nicht genug Vertrauen in die CO2-Bepreisung und will stattdessen die ordnungsrechtliche Brechstange herausholen. Das Projekt „CO2-Preis“ trägt die Wohnungswirtschaft mit, weil sich dann Investitionen in den Klimaschutz auszahlen, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die Herausforderung in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein besteht darin, wirtschaftlich auf umweltfreundliche Nah- und Fernwärmenetze umzusteigen, bei denen klimafreundliche Energieträger zum Einsatz kommen können. Hier hat unser Nachbar Dänemark mehr als 40 Jahre Vorsprung, weil dort nach der Ölkrise in den 70er Jahren die Nah- und Fernwärmenetze ausgebaut wurden.“

Der VNW vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 384 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 742.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,04 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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