Damit liefert die Studie keine Anhaltspunkte dafür, dass Arbeitgeber ihre Arbeitskräfte in großem Ausmaß zur Selbstständigkeit zwingen, um den Mindestlohn nicht bezahlen zu müssen. Im Gesamtbild zeigt sich, dass die Solo-Selbstständigkeit in Folge der Einführung des Mindestlohns im Branchenvergleich in 2015/16 um 7,4 Prozent zurückgegangen ist. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des ZEW Mannheim und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Nürnberg im Auftrag der Mindestlohnkommission. Corona-Maßnahmen sollten allen Branchen Rechnung tragen „Bereits vor 2015 gab es einen anhaltenden Rückgang der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland. Ob der Mindestlohn diesen Trend stoppt, wurde viel diskutiert. Das Gegenteil ist der Fall: Der Mindestlohn scheint den Rückgang der Solo-Selbstständigkeit eher zu verstärken“, betont Mit-Autor Martin Murmann, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ und an der Universität Zürich.
Sollte man den Mindestlohn daher gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und wachsenden Sorgen von Solo-Selbstständigen weiter ausbauen? „Es gibt einzelne Branchen, insbesondere im Dienstleistungssektor, in denen der Mindestlohn zu erhöhter Solo-Selbstständigkeit geführt hat. Diese Branchen sind besonders von der Corona-Pandemie getroffen worden“, erläutert ZEW Forscherin Simona Murmann und ergänzt: „Daher gilt es in dieser Krisensituation besonnen zu analysieren und Maßnahmen zu kombinieren, die den unterschiedlichen Auswirkungen in verschiedenen Branchen Rechnung tragen.“
Die Studie basiert auf den Daten des am ZEW erhobenen Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) und den darin auf Branchen- und Regionenebene aggregierten Unternehmensdaten. Dabei handelt es sich um die umfangreichste Panel-Unternehmensdatenbank in Deutschland außerhalb der amtlichen Statistik. Die Autoren der Studie messen den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Einführung des Mindestlohns und der Entwicklung der Solo-Selbstständigkeit durch den Vergleich der durchschnittlichen Stundenlöhne in Regionen und Branchen. Sie unterscheiden, ob diese vor der Einführung des Mindestlohns unter oder über dem Mindestlohn lagen. Wer schon vorher einen höheren Stundenlohn hatte, sollte durch den Mindestlohn keine nennenswerten Veränderungen haben, während niedrigere Stundenentgelte automatisch mindestens auf Mindestlohnniveau ansteigen sollten. Durch diese Branchen- und Regionenunterschiede in der effektiven Wirkungsstärke des Mindestlohns lassen sich kausale Effekte im Zeitverlauf messen.
Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung bedeutende Datensätze zur Verfügung. Das Institut unterstützt durch fundierte Beratung Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bewältigung wirtschaftspolitischer Herausforderungen. Zentrale Forschungsfrage des ZEW ist, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Durch gezielten Wissenstransfer und Weiterbildung begleitet das ZEW wirtschaftliche Veränderungsprozesse. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen rund zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.
Forschungsfelder des ZEW
Arbeitsmärkte und Personalmanagement; Digitale Ökonomie; Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik; Internationale Finanzmärkte und Finanzmanagement; Soziale Sicherung und Verteilung; Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement; Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft; Marktdesign.
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