Der Ökoenergieanbieter Greenpeace Energy fordert von der Bundesregierung, die Produktion von Wasserstoff nur dann von der EEG-Umlage zu entlasten, wenn dieser im Sinne der Energiewende mit überschüssigem Wind- und Solarstrom produziert wird. „Wir dürfen hier keine Verfahren begünstigen, deren Grundlage fossile Energieträger sind, weil sie falsche Pfadabhängigkeiten etablieren und so eine erfolgreiche, rasche Energiewende verhindern“, warnt Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy. 

Die Energiegenossenschaft appellierte in dieser Woche auch mit einer entsprechenden Stellungnahme an das federführende Bundeswirtschaftsministerium, das derzeit mit Verbänden und Unternehmen im Austausch ist. Im Rahmen dieses Stakeholder-Dialogs stellte das BMWi zuletzt auch eine mögliche Option vor, in der Wasserstoff unabhängig von der Herkunft des Stroms von der EEG-Umlage befreit werden soll. Diese Möglichkeit lehnt Greenpeace Energy kategorisch ab.

Stattdessen engagiert sich Greenpeace Energy für eine – ebenfalls vom BMWi als mögliche Option vorgesehene – gesetzliche Komplettbefreiung nur für erneuerbar produzierten Wasserstoff. „Eine Besserstellung soll auch einen zusätzlichen Anreiz schaffen, der Investitionen in den Hochlauf einer ausschließlich grünen Wasserstoffwirtschaft honoriert und anreizt“, heißt es in der Stellungnahme. Ein Markthochlauf mit grünem Wasserstoff bei gleichzeitig ambitionierten Ökostrom-Ausbauvorhaben kann nach Ansicht der Energiegenossenschaft gelingen – wenn die Politik dies will. 

„In jedem Fall ist allerdings ein konsequentes Nachweissystem für die garantierte Grünstrom-Eigenschaft nötig“, so Tangermann. Die bisher üblichen Herkunftsnachweise (HKN) sind für ihn nicht ausreichend, da diese in Europa unabhängig von der tatsächlichen Stromproduktion gehandelt werden können. Ein Lieferant könne so die eingesetzten Strommengen nachträglich „vergrünen“. „Die Bundesregierung muss ein potenzielles Greenwashing beim Wasserstoff von Anfang verhindern“, so Tangermann. Greenpeace Energy schlägt deshalb vor, dass Betreiber von Elektrolyseuren ihren Strom per direktem Liefervertrag – so genannten „Power Purchase Agreements“ (PPA) – von Wind- oder Solaranlagen beziehen, mit denen sie die Grünstrom-Qualität einwandfrei garantieren können.

Des Weiteren fordert Greenpeace Energy, die Auslastungszeiten umlagebefreiter Elektrolyseure zu begrenzen: Diese sollen vor allem jene Zeiträume zur Wasserstoffproduktion nutzen, in denen besonders viel Strom aus Wind und Sonne im Netz ist. „Wenn die Wasserstoff-Produktion sich darauf konzentriert, zeitweise auftretende Ökostrom-Überschüsse abzufangen, ist der Nutzen für die Energiewende am größten“, so Tangermann. Greenpeace Energy schlägt deshalb vor, die EEG-Entlastung für Elektrolyseure bei 3.500 Volllaststunden im Jahr zu deckeln.

Hintergrund: Wasserstoff gilt als entscheidender Baustein für die Energiewende, weil er als flexibles Speichermedium Ökostrom-Schwankungen ausgleichen und daneben Wirtschaftssektoren wie Verkehr und Wärme mit erneuerbarer Energie versorgen kann, die sich nicht mit Ökostrom direkt dekarbonisieren lassen. Bereits in ihrer im Sommer vorgelegten „Nationalen Wasserstoffstrategie“ hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, so genannten grünen Wasserstoff – also solchen, der ausschließlich mit erneuerbarem Strom per Elektrolyse produziert wird – von der EEG-Umlage zu befreien. Nun wird erwartet, dass das BMWi bereits in den kommenden Tagen einen konkreten Vorschlag zur Stromherkunft in der umlagebefreiten Wasserstoffproduktion vorlegen wird. Dieser soll in die aktuelle EEG-Novelle einfließen soll, über die der Bundestag in dieser Woche in erster Lesung debattiert.

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