Seit einigen Jahren bekämpft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) mit einem risikoorientierten Prüfansatz noch gezielter Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Hierfür liefert SOKA-BAU wichtige Daten zu und betreibt einen intensiven Informationsaustausch mit der FKS, insbesondere in Form von regelmäßigen Abstimmungsgesprächen. Diese bewährte und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen FKS und SOKA-BAU hat dazu beigetragen, dass die FKS im vergangenen Jahr Schäden in Höhe von insgesamt 384 Millionen Euro aufdecken konnte. Zur Förderung der legalen Beschäftigung und Sicherung des fairen Wettbewerbs arbeitet SOKA-BAU auch eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Darüber hinaus hilft SOKA-BAU beim Nachunternehmereinsatz (Bürgenfrühwarnsystem bzw. qualifizierte SOKA-BAU-Bescheinigungen) und arbeitet in regionalen Bündnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit.
Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarzArbG) bevollmächtigt die FKS zur Prüfung von Geschäftsunterlagen und Personenbefragungen auf Baustellen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zum 1. Juli 2019 ist SOKA-BAU als unterstützende Einrichtung der Behörden der Zollverwaltung neu aufgenommen worden. Damit ist der Austausch von Prüfberichten und personenbezogenen Daten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit zwischen SOKA-BAU und dem Zoll auch in Zukunft sichergestellt. Außerdem erhält SOKA-BAU erweiterte Prüfbefugnisse.
1 Vgl. D. Enste (2019), Unternehmen: 300 Milliarden Euro Umsatzverluste durch Schwarzarbeit. IW-Kurzbericht 3/2019.
Unter dem Dach von SOKA-BAU mit Sitz in Wiesbaden sind zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Aufgaben der ULAK sind die Sicherung von Urlaubsansprüchen und die Finanzierung der Berufsausbildung. Die ZVK bietet allen Beschäftigten der Baubranche eine überbetriebliche zusätzliche Altersversorgung.
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