Eike von Oppeln-Bronikowski, Geschäftsführender Direktor des Vergabeausschusses, betont die Signalwirkung, die von den Siegelträgern ausgeht: „Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung gibt den Gründerinnen und Gründern von Treuhandstiftungen Gewissheit, dass ihre Stiftung professionell, transparent und verantwortungsvoll verwaltet wird. Die mittlerweile 26 ausgezeichneten Siegelträger sind Leuchttürme in der Treuhandstiftungsverwaltung und sorgen für mehr Qualität im Sektor.“
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige Stiftung genannt) wird in der Regel durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden. Damit ist die Treuhandstiftung eine besonders flexible Art des Stiftens, aber auch eine besonders schutzbedürftige.
Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung
Das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung wurde erstmals am 1. Oktober 2014 vergeben. Es wurde ins Leben gerufen, um Transparenz und Qualität im Sektor der Verwaltungen von Treuhandstiftungen zu fördern. Derzeit tragen 26 Organisationen das Siegel, darunter kirchennahe Treuhänder, Bürgerstiftungen, Universitäten und themenfokussierte sowie themenoffene Verwalter. Sie verwalten an die 1.500 Treuhandstiftungen mit einem Gesamtvermögen von 1,13 Milliarden Euro.
Die Kriterien für das Siegel basieren auf den Grundsätzen guter Verwaltung von Treuhandstiftungen. Diese wurden 2012 vom Bundesverband Deutscher Stiftungen verabschiedet. Das Siegel für die nächste Prüfrunde kann von Treuhändern bis zum 31. Oktober 2020 kostenfrei beantragt werden und wird im Rahmen des Deutschen Stiftungstages 2021 verliehen. Ein unabhängiger, 9-köpfiger Vergabeausschuss mit besonderer Expertise in den Bereichen Recht, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Vermögensbewirtschaftung und der Treuhandstiftungsverwaltung prüft die Einreichungen. Angesiedelt ist der Vergabeausschuss beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Über den Tag der Stiftungen
Wie vielfältig die Stiftungswelt ist und was ihr Engagement bewirkt, wird am europaweiten Aktionstag, dem Tag der Stiftungen, deutlich. Am 1. Oktober laden Stiftungen seit 2013 in ganz Deutschland auf Initiative des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen zum Tag der Stiftungen ein. Unter dem Motto „Wir zusammen“ zeigen sie im Corona-Jahr 2020, dass sich Stiftungen vor allem in Krisensituationen für die Gesellschaft einsetzen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen vertritt die Interessen der über 23.000 Stiftungen in Deutschland. Er hat mehr als 4.500 direkte Mitglieder. Zählt man die von Stiftungsverwaltungen verwalteten Stiftungen dazu, so sind dem Verband insgesamt über 8.900 Stiftungen mitgliedschaftlich verbunden. Der größte und älteste Stiftungsverband in Europa ist das anerkannt führende Kompetenzzentrum für Stiftungen.
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