Die Höchstteilnehmerzahl für private Feierlichkeiten soll wieder gesenkt werden, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Menschen pro 100.000 Einwohner infiziert werden: Dann dürfen nur noch höchstens 50 Personen zu Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen zusammenkommen. Feiern in Privaträumen sollen nur maximal 25 Teilnehmer haben; dies ist jedoch nur eine dringende Empfehlung und keine Vorschrift. Bei 50 Neuinfektionen dürfen höchstens 25 Menschen in öffentlichen Räumen zusammen feiern. In privaten Räumlichkeiten sind es zehn Personen.
Regelmäßiges Stoßlüften in privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr einer Corona-Infektion erheblich verringern. Daher soll die bislang schon geltende „AHA“-Formel – Abstand, Hygiene und Alltagsmasken – um ein „C“ für die Corona-App und ein „L“ für Lüften erweitert werden.
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