Arbeiten Beschäftigte viel im Freien, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Hauterkrankungen durch Sonneneinstrahlung anzubieten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt sie dabei mit einer Gutscheinaktion.

Nach der arbeitsintensiven Erntesaison kann nun etwas durchgeatmet werden und es bietet sich an, wieder mehr an die eigene Gesundheit sowie an die der Familie und der Mitarbeiter zu denken. Die Arbeit in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau findet größtenteils in freier Natur statt. Alle Mitarbeiter sind dabei mehr oder weniger stark der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Sonnenlicht braucht der Mensch – ein Übermaß ist allerdings schädlich und kann zu bösartigen Hautveränderungen führen. Um Hautkrebs vorzubeugen, wurde Anfang des Jahres die „Arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Hauterkrankungen durch Sonnenstrahlung“ eingeführt. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern seitdem einmal pro Jahr eine solche Vorsorge anbieten. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.

Gutscheine von der SVLFG

Die SVLFG unterstützt die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versicherten Betriebe. Sie übernimmt im Rahmen einer Gutschein-Aktion in diesem und im nächsten Jahr die Kosten für insgesamt 5.000 Vorsorgemaßnahmen. Sind alle Gutscheine abgerufen, ist die Aktion beendet. Der Rechtsweg ausgeschlossen. Schnell sein lohnt sich also!

Einlösen der Gutscheine

Die Gutscheine können bis spätestens Ende 2021 für Erst-, aber auch für Folgebesuche beim Arbeitsmedizinischen Dienst der Bau-Berufsgenossenschaft eingelöst werden. Dieser ist flächendeckend in Deutschland vertreten.

Adressen, Details zum Ablauf der Aktion, Datenschutzhinweise sowie die arbeitsmedizinischen Regeln stehen unter www.svlfg.de/vorsorge-uv-schutz.

Arbeitgeber, die Interesse an den Gutscheinen haben, nehmen entweder online über diese Internetseite oder telefonisch unter 0561 785-10543 Kontakt zur SVLFG auf. Die SVLFG benötigt die Mitgliedsnummer und die Adresse. Pro Betrieb können maximal zehn Gutscheine abgerufen werden.

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