Großen Rechtsunsicherheiten sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) die Einzelhändler aufgrund eines Erlasses des Bundesfinanzministers zur Umsetzung des Kassengesetzes am gestrigen Freitag ausgesetzt. Mit seiner Anweisung an die Finanzverwaltung will die Bundesebene die im Juli erlassenen Vorgaben der Länder für einen Aufschub der Umsetzung des Gesetzes aushebeln.

„Die Handelsunternehmen können die Vorgaben des Kassengesetzes nicht fristgerecht umsetzen. Der Bundesfinanzminister bringt die Händler in eine höchst unsichere Lage, in der sie sehenden Auges gegen die Vorgaben verstoßen werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Situation sei für die Unternehmen nicht akzeptabel und müsse so rasch wie möglich wieder bereinigt werden.

Bei den Vorgaben des Kassengesetzes geht es um die Ausrüstung von Kassen mit zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE). Die Bundesländer hatten auch mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise und die bis heute noch nicht auf dem Markt verfügbaren Cloud-basierten Lösungen für große Unternehmen für die Umsetzung weiteren Aufschub vorgesehen. Der Bundesfinanzminister zwingt mit seinem Erlass die Händler nun aber, entsprechende Sicherheitseinrichtungen bis zum 30. September anzuschaffen oder beim Finanzamt einen individuellen Antrag auf Verlängerung zu stellen. „Die Händler und die Finanzverwaltungen der Bundesländer haben sich auf die Fristverlängerung verlassen. Dass diese nun kurzfristig von der Bundesebene für ungültig erklärt werden sollen, ist eine Farce“, so Genth weiter. Größere Handelsunternehmen könnten in dieser kurzen Zeit schon rein technisch gar nicht alle Kassen nachrüsten. Da einfache, zentral gesteuerte Cloud-Lösungen noch nicht auf dem Markt verfügbar seien, müsste die Kasse einzeln umgestellt werden. In der Folge würde es eine Flut von Einzelanträgen auf Fristverlängerung der Unternehmen geben, die von den Finanzämtern nicht rechtzeitig bewältigt werden kann.

„Der Bundesfinanzminister sollte die Länderregelungen akzeptieren und den Unternehmen bis zum 31.3.2021 Zeit geben. Das jetzige Vorgehen ist eines Rechtsstaates nicht würdig“, so Genth weiter. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung sei richtig und wichtig – auch für einen fairen Wettbewerb. Dabei dürften aber nicht rechtstreue Unternehmen durch politische Spielchen in Konflikt mit dem Gesetz gezwungen werden.

Über den Handelsverband Deutschland – HDE e.V.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) ist die Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels. Insgesamt erwirtschaften in Deutschland 300.000 Einzelhandelsunternehmen mit drei Millionen Beschäftigten an 450.000 Standorten einen Umsatz von rund 535 Milliarden Euro jährlich.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726250-0
Telefax: +49 (30) 726250-99
http://www.einzelhandel.de

Ansprechpartner:
Stefan Hertel
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 72625061
E-Mail: hertel@hde.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel