Der Deutsche Mieterbund hat sich bereits von Beginn an dafür ausgesprochen, dass das sogenannte Bodenwertmodell als Grundlage der Berechnung dienen soll. Dieses sollte nun auch im Rahmen der Landesöffnungsklausel umgesetzt werden, so würde nur der Bodenwert des betroffenen Grundstücks herangezogen. Insofern würde berücksichtigt, wo sich das Objekt befinde und welche Grundstücksfläche es habe und nicht welche Nutzfläche. Im Ergebnis würden die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in nicht begehrten Lagen, die grundsätzlich weniger Geld zur Verfügung haben, weniger belastet als Bewohner von Einfamilienhäusern, die sich in besseren Vierteln befinden. Gleichzeitig würde die Besteuerung auch erstmalig die Eigentümer, die ein bebaubares Grundstück haben, dieses allerdings aus Spekulationsmotiven heraus unbebaut lassen (sagenannte Baulücken), betreffen. Gleichzeitig fordert der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein, dass die Grundsteuer aufkommensneutral ausgestaltet sein muss. Unter diesem Aspekt verhält sich das Bodenwertmodell als „gerechte“ Lösung.
„Von enormer Wichtigkeit ist für uns, dass keine Durchschnittsmieten in die Berechnung mit einfließen und dass Baulücken nun erstmalig auch besteuert werden“, so Ann Sophie Mainitz Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein.
Sollten Durchschnittsmieten bei der Berechnung berücksichtigt werden, müssen die betroffenen Mieter*innen zweimal „bluten“. Zudem ist bei dem Scholz-Modell undurchsichtig, in welchem Turnus die Berechnung in den darauffolgenden Jahren erfolgt soll.
Unabhängig davon setzt sich der Deutsche Mieterbund seit geraumer Zeit dafür ein, dass die Grundsteuer nicht von Mieter*innen zu tragen ist, da es sich um eine Besteuerung des Eigentums handelt.
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