Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßt den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes, den der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung berät. Gleichzeitig warnt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler davor, den Kern des Gesetzes, das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft, zu verwässern. „Hier darf es keine Abstriche geben.“ – Zumal ein großer Fleisch-Arbeitgeberverband branchenweite Tarifverträge ablehne.

Zeitler: „Wenn jetzt einige Konzern-Chefs und Arbeitgebervertreter der Branche öffentlich erklären, sie wollten in Tarifverträgen Konditionen zu Leiharbeit oder Wohnbedingungen vereinbaren, anstatt dies gesetzlich zu regeln, können wir nur warnen: Das sind nichts als Nebelkerzen.

Wir brauchen im ersten Schritt das Arbeitsschutzkontrollgesetz. Im zweiten sind wir bereit, Verhandlungen über einen Tarifvertrag über die Höhe von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeit, Urlaubstage und weiteres zu führen und branchenweit verbindlich zu regeln.“

Ob das mit der Arbeitgeberseite möglich sei, zweifele die NGG an. Einer der größten Arbeitgeberverbände in der Fleischwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie (BVDF), habe der Gewerkschaft NGG Anfang dieser Woche mitgeteilt, dass seine Unternehmen* kein Interesse an bundesweiten tariflichen Regelungen hätten.

Zeitler betont: „Die NGG ist bereit, nach einem Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen aufzunehmen. Leider zeigt sich einmal mehr, dass sich die Arbeitgeberseite völlig uneins ist. Deshalb entbehren Gedankenspiele von Politikern, Teile des vorgelegten Gesetzes könnten auch in Tarifverhandlungen geregelt werden, jeder Grundlage.“

*Namhafte Mitglieder des Verbandes sind u.a. Bell Deutschland, Wilhelm Brandenburg (Rewe-Gruppe), die Fleischwerke von Edeka, Stockmeyer, Wiltmann, zur Mühlen Gruppe (Tönnies-Gruppe).

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