Auch wenn die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen politisch vor allem coronabedingt begründet würden, so seien sie auch jenseits der durch die Pandemie bedingten Auswirkungen in großen Teilen überfällig. Gerade die Schwerpunktthemen des Gesetzes, die Digitalisierung der Kliniken und der Ausbau der Notfallkapazitäten, stünden beispielhaft für diese Tatsache. „Über Geld müssen wir reden, weil es tatsächlich zweifelhaft ist, ob das im Gesetz vorgesehene Investitionsvolumen von rund vier Milliarden Euro ausreicht, um die darin politisch formulierten Ziele wirklich umsetzen zu können“, sagte Reinhardt. Auch dürfe das Gesetz nicht darüber hinwegtäuschen, dass die eigentliche Herkulesaufgabe mit der notwendigen Reform der Krankenhausfinanzierung, hin zu einer zukunftsfähigen und bedarfsgerechten Klinikstruktur, noch bevorstehe.
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