Im Vorfeld der erneuten Befassung des Bundestages mit dem Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) warnt der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) vor einer übermäßigen Belastung der gärtnerischen Betriebe. Er fordert eine Folgenabschätzung der geplanten CO2-Bepreisung für den Gartenbau und eine entsprechende Anpassung bei den Entlastungsmaßnahmen.

„Unsere Unternehmen zählen zu den kleineren Unternehmen und bedürfen von daher auch einer besonderen Berücksichtigung bei den Entlastungsmaßnahmen“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Vor der Verabschiedung des Änderungsgesetzes ist unbedingt notwendig, die Ergebnisse der Folgenabschätzung in die Gestaltung der Entlastungsmaßnahmen einfließen zu lassen, unterstreicht Fleischer. Sollten sich die Kompensationsregelungen an der Industrie im bestehenden EU-Emissionshandel orientieren, drohen die Unternehmen des Gartenbaus aus dem Förderrahmen herauszufallen.

Der ZVG hatte wiederholt auf die besondere Bedeutung der CO2-Bepreisung für die Gartenbau-Unternehmen hingewiesen und nötige Entlastungsmaßnahmen aufgezeigt. Im Vorfeld der kommenden Sitzungswoche des Bundestages wandte er sich zuletzt in einem Schreiben mit konkreten Entlastungsvorschlägen an die Mitglieder der Bundestagsauschüsse für Umwelt, Ernährung und Wirtschaft.

Das Positionspapier „Vorschlag für Entlastungsmaßnahmen zur CO2-Bepreisung“ kann HIER nachgelesen werden.

Hintergrund:

Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes ist auf den parlamentarischen Weg gebracht worden, am 18. Juni 2020 erfolgte die erste Lesung und die Überweisung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Große Industrieanlagen sind im EU-Emissionshandelssystem mit Carbon-Leakage-Maßnahmen geschützt. Gartenbaubetriebe sind nicht Teil des europäischen Emissionshandelssystems. Im Zuge des BEHG bedarf es daher eines Schutzes für kleinere und mittelständische Unternehmen, die nur über den nationalen Emissionshandel betroffen sind.

Der ZVG fordert eine umfassende Absenkung der EEG-Umlage. Weitere mögliche Entlastungsmaßnahmen wären Investitionsförderungen, steuerliche Sonderabschreibungen auf Investitionen in erneuerbare Energien, die Abschaffung der Stromsteuer, eine Senkung der Abgaben und Umlagen im Strompreis sowie die Erstattung der CO2-Kosten bei Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200065-0
Telefax: +49 (30) 200065-27
http://www.derdeutschegartenbau.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel