Über 80 % der jährlich in Deutschland anfallenden rund 275 Mio. Tonnen mineralischen Abfälle sind Bau-Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen. Die restlichen knapp 20 % stammen aus industriellen Produktions- oder Verbrennungsrückständen der Eisen- und Metallindustrie sowie aus Kraftwerken. Aufgrund dieser massiven Betroffenheit der Bauwirtschaft wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut vollziehbare Regelungen für die Entsorgung von mineralischen Bau-Abfällen auszurichten. „Dies wird mit der Mantelverordnung allerdings nicht erreicht werden“, so Hübner. Er kritisierte, dass der Fokus der Beratungen weniger auf der Frage der Verwertung von Bodenaushub oder mineralischen Bau-Abfällen als Recycling-Baustoffen liege, sondern primär über Entsorgungswege beispielsweise für Stahlwerksschlacken, Kupferhüttenmaterial und Aschen aus Kohlekraftwerken gestritten werde.
„Trotz 15-jähriger Vorarbeit wird mit dieser Verordnung kein für die Planung und Abwicklung von Bauvorhaben konsistenter, ökologisch verantwortlicher und zugleich wirtschaftlich tragbarer Rechtsrahmen erlassen“, bedauert Hübner. Zusätzliche Dokumentations- und Katasterpflichten seien „Gift für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen“. Die BAUINDUSTRIE rechne aufgrund der diskutierten Regelungen mit einem Rückgang der Verwertungsquote und einer Zunahme der Deponierung. Mit dem zu erwartenden Anstieg der Entsorgungskosten werde sich insbesondere die Modernisierung der Infrastruktur verteuern.
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