Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind die kassenmäßigen Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern in Deutschland kalender- und saisonbereinigt im Juli im Vergleich zum Vorkrisenmonat Februar dieses Jahres um 3 % gesunken. Diese Steuereinnahmen werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Dazu gehören die Steuern vom Umsatz und vom Einkommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sind auch die Einnahmen aus Bundes- und Landessteuern um 7,5 % beziehungsweise 5,5 % zurückgegangen. Mit den Zahlen für den Monat Juli werden erstmals saison- und kalenderbereinigte Ergebnisse zu diesen Steuerarten veröffentlicht.

Nach zum Teil zweistelligen Rückgängen der bereinigten Einnahmen für Gemeinschaft-, Bundes- und Landessteuern im März und April (jeweils gegenüber Februar 2020) haben sich die Einnahmen im Juli 2020 deutlich erholt Diese Entwicklung lässt sich auf wiedereröffnete Läden und Restaurants, aber auch auf nachgeholte Steuerzahlungen zurückführen, für die zuvor ein Aufschub gewährt worden war. Die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern stiegen im Juli im Vergleich zum Juni um 25 %. Allerdings wurde das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht.

Steuern vom Einkommen sanken gegenüber Februar 2020 um 4,5 %

Bei den Gemeinschaftsteuern sanken im Juli 2020 insbesondere die Steuern vom Einkommen, dazu gehören unter anderem die Lohn- und die Körperschaftsteuer, im Vergleich zum Februar 2020 um 4,5 %. Auch die Steuern vom Umsatz gingen um 0,9 % zurück. Dieser Rückgang ist vor allem auf die Entwicklung der Einfuhrumsatzsteuer zurückzuführen (-18,2 %), die einen Anteil von rund 25 % an den Steuern vom Umsatz ausmacht.

Bei der Saison- und Kalenderbereinigung wurden neben den Gemeinschaftsteuern auch ausgewählte Bundes- und Landessteuern betrachtet. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gingen im Juli dabei insbesondere die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer (-92,1 %), der Biersteuer (-17,2 %) und der Energiesteuer (-9,3 %) im Vergleich zum Februar 2020 deutlich zurück. Zuletzt zeigte sich zwar auch hier eine Erholung: Die Einnahmen aus der Biersteuer legten im Vergleich zum Vormonat um 89,2 % zu, die aus der Energiesteuer um 25,9 % und die aus der Luftverkehrsteuer sogar um 463,0 %. Allerdings lagen die Einnahmen weiterhin jeweils unterhalb des Vorkrisenniveaus.

Methodische Hinweise

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie veröffentlicht das Statistische Bundesamt erstmals saison- und kalenderbereinigte Ergebnisse, sodass die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die kassenmäßigen Steuereinnahmen aktuell dargestellt werden können. Mit der Saisonbereinigung werden Schwankungen, die jährlich in denselben Jahreszeiten in ähnlicher Intensität wiederkehren, aus den Zeitreihenwerten herausgerechnet – zum Beispiel die Auswirkungen von jahresüblichen Schwankungen durch die verschiedenen Zahlungsfristen der verschiedenen Steuerarten. So können die Entwicklungen im Kontext der Corona-Pandemie von diesen Schwankungen unterschieden werden.

Steuern untergliedern sich in Gemeinschaft-, Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern. Mit Ausnahme der Gemeindesteuern liegen für alle Steuerarten die kassenmäßigen Einnahmen monatlich vor. Die Gemeindesteuern stehen quartalsweise zur Verfügung.

Weitere Informationen

Die saison- und kalenderbereinigten Steuereinnahmen können auf der Sonderseite Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abgerufen werden.

In nicht bereinigter Form sind diese Monatsergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online über die Tabellen 71211-0005 verfügbar.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 75-1
Telefax: +49 (611) 75-4000
http://www.destatis.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (611) 7534-44
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel