Anlässlich der Vorstellung von Studienergebnissen zu Abfallmengen und Reinigungskosten von achtlos weggeworfenen Müll im öffentlichen Raum durch Bundesumweltministerin Svenja Schulze und den Präsidenten des Verbands kommunaler Unternehmen Michael Ebling warnt die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) vor einer weiteren übermäßigen Kostenbelastung der Ernährungswirtschaft.

Die "EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" sieht u.a. vor, dass sich die Inverkehrbringer von bestimmten Einwegkunststoffartikeln zukünftig anteilig an den Kosten kommunaler Reinigungsmaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Artikeln beteiligen. "Diese gesetzliche Kostenbeteiligungspflicht beim so genannten Littering stellt allerdings keinen Freibrief für die Kommunen dar, mit extensiven finanziellen Forderungen an die Nahrungsmittelhersteller heranzutreten. Die Richtlinie stellt klar, dass eine Kostenbeteiligungspflicht der Wirtschaft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist," erklärt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE.

So können nur bestimmte, in einem Anhang der Richtlinie aufgeführte Gegenstände bzw. Verpackungen herangezogen werden. Diese müssen zudem eine so genannte "Vermüllungs Geneigtheit" aufweisen, das heißt, es müssen Gegenstände sein, die tendenziell achtlos weggeworfen werden. Ferner dürfen von den Kommunen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die der Maßgabe von Kosteneffizienz und Transparenz entsprechen.

Darüber hinaus hat Feller Zweifel an der Eignung der Studie als Datenbasis für den Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie: "Diese Studie ist nur eine Momentaufnahme. Sie berücksichtigt nicht, dass der Verpackungsmarkt gegenwärtig einem starken Wandel unterworfen ist, der durch den Rückgang von Kunststoffverpackungen gekennzeichnet ist. Dies muss bei der Berechnung der Kostenbeteiligung berücksichtigt werden", so Feller.

Das ist allerdings nicht die einzige Herausforderung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie. Die BVE mahnt Gründlichkeit vor Schnelligkeit an. Dazu gehört die Berücksichtigung von Leitlinien der EU-Kommission, die den Begriff des "Einwegkunststoffartikels" im Sinne der Richtlinie durch Beispiele konkretisieren. Diese Leitlinien liegen aktuell noch nicht vor, was einer zielführenden Umsetzung in nationales Recht derzeit entgegensteht.

Über den BVE – Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.

Die Ernährungsindustrie ist mit rund 622.253 Beschäftigten in 6.225 Betrieben der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 82 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. 2019 konnten die Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie einen Jahresumsatz von 185,3 Milliarden Euro erwirtschaften. Mit einer Exportquote von 33 Prozent schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte. Die Branche ist klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BVE – Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 200786-0
Telefax: +49 (30) 200786-299
http://www.bve-online.de

Ansprechpartner:
Monika Larch
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 200786-167
E-Mail: mlarch@bve-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel