Bezugsberechtigt sind Top-Athletinnen und –Athleten ab dem ersten Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Olympiakader einer olympischen Disziplin sowie ab dem dritten Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Perspektivkader einer olympischen Disziplin. Für jeden Monat der Kaderzugehörigkeit steht den Sportlern ein Zuschuss in Höhe von 250 € zu einem Basis-Rentenvertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b) aa) EStG („Rürup-Rente“) zu. Gleiches gilt für die entsprechenden paralympischen Kader sowie dem Deaflympics-Kader im Gehörlosensport. Athleten mit Sportförderstellen bei Bundeswehr, Polizei oder Zoll, die bereits über diesen Weg von Einzahlungen in die Altersvorsorgesysteme aus öffentlichen Mitteln profitieren, sind von der Unterstützung ausgenommen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat dafür in den vergangenen Monaten in enger Absprache mit der Deutschen Sporthilfe ein Konzept entwickelt. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag, im Bundeshaushalt 2020 2,7 Mio. € für die Altersvorsorge der Sportler bereitgestellt und war damit der Festlegung im Koalitionsvertrag gefolgt, dass die beschlossene Leistungssportreform umgesetzt und die Förderung und Absicherung der Bedürfnisse der Athletinnen und Athleten, „insbesondere im Hinblick auf die Altersversorgung …“, dabei besonders im Mittelpunkt stehen sollen. Die Gelder werden von der Deutschen Sporthilfe ohne Abzüge an die Berechtigten weitergeleitet.
Mit dem Aufbau einer Altersvorsorge für Athletinnen und Athleten soll eine Versorgungslücke geschlossen werden, die für Spitzensportler durch einen verspäteten Eintritt in das Berufsleben und den dadurch verzögerten Beginn des Aufbaus einer Altersvorsorge entstehen. Zugleich wird für jüngere Athletinnen und Athleten ein Anreiz geschaffen, sich für den Leistungssport zu entscheiden. Die Altersvorsorge soll auch eine Anerkennung sein für die durch hervorragende sportliche Leistungen erfolgte Repräsentation Deutschlands auf internationaler Bühne und die damit verbundene Vorbildfunktion für jüngere Generationen.
Bundesminister Horst Seehofer: „Ich freue mich sehr, dass wir heute diesem dringenden Wunsch der Spitzenathletinnen und Athleten in unserem Land entsprechen können, deren herausragende Leistungen unsere Anerkennung in besonderem Maße verdienen.“ Thomas Berlemann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Sporthilfe ergänzt: „Die Altersvorsorge für Deutschlands beste Athletinnen und Athleten ist ein historischer Schritt für die Sporthilfe und die gesamte Sportförderung in Deutschland. Die Athletinnen und Athleten bekommen dadurch die Chance, sich intensiv ihren Leistungssportkarrieren zu widmen und Deutschland auf internationaler Bühne zu repräsentieren. Gleichzeitig können sie für das Alter vorsorgen und damit finanzielle Nachteile bei der Rente ausgleichen. Dafür sind wir dem BMI, den Vertretern des Sportausschusses und des Deutschen Bundestags sehr dankbar.“
Thomas Plößel, Olympia-Dritter und WM-Zweiter im 49er-Segeln: „Ich habe mein Maschinenbaustudium erfolgreich abgeschlossen und stehe damit wie viele olympische Leistungssportler vor der Entscheidung, mit dem Sport weiterzumachen oder in den Job einzusteigen und für später vorzusorgen. Dass wir Athleten über die Sporthilfe und die Politik nun die Chance bekommen, parallel zum Sport für das Alter vorzusorgen, ist ein wichtiges Argument, die Spitzensportkarriere mit voller Kraft und viel Rückenwind fortzusetzen.“
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