„Die wirtschaftlichen Einbrüche in der saarländischen Kfz-Industrie infolge der Corona-Pandemie dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Die Landesregierung muss mit einer geeigneten Strategie dafür sorgen, dass die Maßnahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung zur Sicherung Guter Arbeitsplätze im Saarland beitragen. Hierzu müssen die Interessenvertretungen der Beschäftigten an der Ausgestaltung von Programmen und Projekten von Anfang an beteiligt werden“, fordert Thomas Otto, Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer, anlässlich des heutigen Austauschs zur aktuellen Situation in der Automobilindustrie im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Rolf Mützenich.

Es sei begrüßenswert, dass im Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung neben Mitteln für konjunkturbelebende Maßnahmen auch Mittel zur Förderung der Transformation im Bereich Automobilindustrie zur Verfügung stehen. 50 Milliarden Euro sind für „Investitionen in Klimaschutz und Zukunftstechnologien“ vorgesehen. Die Automobilindustrie wird vor allem im Bereich der E-Mobilität unterstützt. „Diese Investitionen waren längst überfällig, auch um die Akzeptanz von E-Mobilität zu erhöhen. Allerdings wären im Mobilitätsbereich des Pakets weitergehende Maßnahmen zur Förderung einer echten Mobilitätswende wichtig gewesen, statt den Fokus weiter auf den motorisierten Individualverkehr zu legen und dabei sehr stark auf batterieelektrische Antriebe zu setzen. Die saarländischen Betriebe und Beschäftigten hätten bei mehr Technologieoffenheit viel stärker davon profitieren können“ kritisiert Otto.

Dennoch könne das Saarland in industriepolitischen Bereichen an das Zukunftspaket anknüpfen. Die Arbeitskammer fordert hierzu von der Landesregierung die schnelle Einberufung von branchen- und themenbezogenen Transformationsdialogen zur Strategieentwicklung, bei denen auch die Beschäftigtenvertretungen zu Wort kommen. „Aus Beschäftigtenperspektive bleibt wichtig, an welche Voraussetzungen die Vergabe von Hilfsleistungen geknüpft wird und inwiefern die Interessenvertretungen an der Ausgestaltung von Programmen und Projekten beteiligt werden, sodass die Maßnahmen zur Sicherung Guter Arbeitsplätze beitragen. Dies wird zu prüfen sein, wenn Einzelmaßnahmen im Gesetzgebungsverfahren weiter ausgearbeitet werden“, so Otto.

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