Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Einhaltung der getroffenen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ist enorm wichtig und nach dem Arbeitsschutzgesetz für alle Betriebe verpflichtend. Die Arbeitskammer bemängelt aber schon seit einigen Jahren, dass die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben vernachlässigt wird oder überhaupt nicht erfolgt. „Hier treten die Betriebe schon seit längerem auf der gleichen Stelle, was auch den fehlenden Arbeitsschutzkontrollen durch die Gewerbeaufsicht geschuldet ist“, meint Caspar. Die Corona-Pandemie habe in vielen Unternehmen Arbeitsschutz-Defizite aufgedeckt und zudem die Arbeitsbelastungen der ohnehin schon belasteten Berufsgruppen noch verstärkt. Die Lage habe sich vielerorts zugespitzt, Betriebe mit einem schlecht aufgestellten Arbeitsschutz seien zu Hotspots der Infektionen geworden. Nach Ansicht des AK-Vorstandsvorsitzenden gestaltete sich die Umsetzung des herausgegebenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards in vielen Fällen ebenfalls sehr mühsam. Anfragen von Beschäftigten bei der Arbeitskammer zeigten, dass Betriebe in vielen Fällen nicht einmal den grundlegenden Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz nachkämen und die Durchführung von Infektionsschutzmaßnahmen vernachlässigt würde. Um den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard zu konkretisieren und eine verbindliche Ebene zu schaffen, soll nun eine zusätzliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel folgen.
Caspar abschließend: „Beschäftigte bilden eine wichtige Basis für jedes Unternehmen. Von daher muss ihr Schutz nicht nur in der Pandemie, sondern auch darüber hinaus eine zentrale Bedeutung in den Betrieben und der Politik einnehmen.“
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