Vor allem die Landwirt*innen im Thüringer Becken und in den Ackerbauregionen Nordthüringens sorgen sich derzeit um ihre Ernte. Grund ist ein massiver Feldmausbefall. Die Tiere fressen einen Großteil der Ernte in den Regionen und verursachen bei den betroffenen Landwirt*innen Schäden von bis zu 400 Euro pro Hektar. Die finanziellen Verluste treffen die Landwirt*innen nach den zwei von Trockenheit gekennzeichneten Jahren ins Mark und bedrohen viele Betriebe in ihrer Existenz.

Um weitere schwere wirtschaftliche Schäden, auch im Hinblick der bevorstehenden Aussaat von Winterkulturen wie zum Beispiel Raps entgegenzuwirken, müssen die Feldmäuse effektiv bekämpft werden, so die Forderung des Thüringer Bauernverbandes. „Derzeit müssen wir zusehen, wie die Ernte vor unseren Augen weggefressen wird. Wir können aufgrund von Einschränkungen zum Schutz des Feldhamsters nichts tun“, so Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes, dessen Betrieb ebenfalls von der Feldmausplage betroffen ist. Deshalb ärgert sich Fliege auch über den selbstgefälligen Ton des BUND Thüringen, dem die Ernteausfälle nach eigenem Bekunden egal sind: „Wir Landwirt*innen leben von dem, was wir anbauen. Auch die Menschen in unserem Land brauchen das Getreide, wenn sie auch weiterhin vor vollen Regalen im Supermarkt stehen wollen. Die Einstellung des BUND kann man sich nur leisten, wenn man sich ausschließlich aus Spenden und Fördergeldern finanziert, die andere erwirtschaften.“ so Fliege weiter.

Notwendig sind aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes Ausnahmegenehmigungen in diesem Jahr, insbesondere eine zeitliche Ausweitung der Anwendungsmöglichkeit ab dem 1.8. (Anwendungsbestimmung NT 820), damit der Einsatz von Rodentiziden möglich wird. „Anders als der BUND Thüringen behauptet, ist bei einer sachgerechten verdeckten Ausbringung von Rodentiziden kein Schaden bei den Feldhamstern oder den Greifvögeln zu befürchten. Das bestätigen sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als auch das staatliche Julius-Kühn-Institut eindeutig.“, so Fliege. Der Feldhamster ernährt sich von oberirdisch anfallendem Futter. Rodentizide werden verdeckt ausgebracht, sodass ein Kontakt durch den Feldhamster nicht besteht. Die Löcher der Feldmaus, in denen Köder ausgelegt werden dürfen, sind zu klein, als dass sich der Feldhamster Zugang verschaffen könnte. Alternativen, wie z.B. der verstärkte Einsatz des Pfluges, sind für die Feldhamster weitaus problematischer, da hier neben den Mäusegängen auch Hamsterbauten zerstört werden. Durch die vermehrte Bodenbearbeitung verringert sich das Futterdargebot für die Feldmaus und den Feldhamster, die Flächen werden „schwarz“ gemacht und liegen brach. Die vermehrten Erdbewegungen führen außerdem zur Vergrämung des Hamsters. Eine weitere Nebenwirkung intensiver Bodenbearbeitung ist die Schädigung der Bodenstruktur. Die Verdunstung von Wasser in unserem Trockengebiet steigt und der Aufbau von Humus verringert sich. „Pflanzenbaulich und im Hinblick auf den Feldhamsterschutz also keine optimale Variante.“, so Fliege.

Hintergrund

Rodendizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel und dienen zur Bekämpfung von Schadnagern, wie der Feldmaus. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet werden. Durch eine sachgerechte verdeckte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorgansimen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht zu befürchten, da der direkte Kontakt von Nichtzielorganismen zu dem Präparat nicht besteht.

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