„Dies ist ein deutliches Urteil. Das Gericht setzt damit europäisches Recht konsequent durch“, sagt Martin Schmidt, der Vorsitzende des NABU Thüringen. „Vor Erteilung dieser Abschussgenehmigung hätte eine FFH-Verträglichkeitsprüfung stattfinden müssen. Diese lässt sich nicht durch Erklärung des Abschusses als Maßnahme zum Schutzgebietsmanagement umgehen.“
Burkhard Vogel, der Geschäftsführer des BUND Thüringen, zeigt sich erleichtert: „Jetzt sind auch der Wolfsrüde und der Wolfsnachwuchs außer Gefahr. Mit der vom TLUBN ausgestellten Abschussgenehmigung war das Risiko sehr groß, dass statt der Ohrdrufer Wölfin auch andere Wölfe hätten abgeschossen werden können.“
Die beiden Naturschutzverbände NABU Thüringen und BUND Thüringen waren gemeinsam im Januar 2020 gegen den Bescheid des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zur Entnahme der Ohrdrufer Wolfsfähe GW267f vorgegangen und hatten einen Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung beim Verwaltungsgericht Gera gestellt. Die beklagte Ausnahmegenehmigung zur Tötung der einzigen standortreuen Wölfin nahm auch einen möglichen Abschuss des auf dem Truppenübungsplatz vorkommenden Wolfsrüden in Kauf. Zusätzlich wurden aus Sicht der Naturschützer Anforderungen aus dem Habitatschutzrecht nicht beachtet und zielführende Maßnahmen des Herdenschutzes, wie der Einsatz von Herdenschutzhunden, nicht konsequent genug umgesetzt.
„Die Tötung beider Tiere würde die Auslöschung der gesamten Thüringer Wolfspopulation bedeuten. Der Wolf (Canis lupus) ist in Deutschland generell eine streng geschützte Tierart und genießt speziell im europäischen FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ einen besonderen Schutz, da ein prioritäres Ziel dieses Gebiets der Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Wolfspopulation ist.“, stellt Silvester Tamás, Sprecher der Landesarbeitsgruppe Wolf und Luchs beim NABU Thüringen, fest. „Wir sehen gute Chancen, dass mit konsequent umgesetzten Herdenschutzmaßnahmen ein Zusammenleben zwischen Wölfen und Weidetieren in Thüringen möglich ist und das Ohrdrufer Wolfspaar zu einem Rudel wachsen kann.“ Grundlage für eine langfristige Sicherung der Schafbeweidung ist und bleibt jedoch eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung durch die EU-Agrarpolitik. Dies muss bei der aktuell laufenden Verhandlung für die neue EU-Förderperiode Berücksichtigung finden.
Das OVG bestätigt mit dem Urteil das im Februar 2020 vom Verwaltungsgericht Gera ausgesprochene Abschussverbot der Wölfin, welches die Naturschutzverbände durch einen Eilantrag erwirkt hatten und das bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gilt.
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