Der Graubündnerische Baumeisterverband (GBV) wie auch der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) sind über die Untersuchung überrascht. Dies insbesondere nach der umfassenden Aufarbeitung der abgeschlossenen Verfahren im Engadin und im Strassenbau, aus denen die Baubranche ihre Lehren gezogen hat. Sowohl der kantonale wie auch der Schweizerische Baumeisterverband legen Wert auf die klare und unmissverständliche Einordnung dieses Sachverhaltes. Die Mitgliedschaft im Baumeisterverband soll gleichsam Ausdruck und Bekenntnis zum legalen und korrekten Geschäftsgebaren sein. Sollte sich der Sachverhalt einer Abrede im Verlaufe der Untersuchungen der WEKO erhärten, wird die Mitgliedschaft der betroffenen Unternehmen in einem nächsten Schritt sistiert. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung werden sich die betroffenen Unternehmen einem Ausschlussverfahren stellen müssen.
Der GBV und der SBV distanzieren sich mit Nachdruck von jeglichen Submissionsabreden und bekennen sich ausdrücklich zum gesetzeskonformen und fairen Wettbewerb mit gleichlangen Spiessen für alle Anbieter. Seit Sommer 2018 wurde ein umfassendes Projekt zur Überprüfung der bestehenden Compliance im Verband und in der Bauwirtschaft sowie zur Implementierung von zukunftsgerechten Optimierungen durchgeführt. 2019 wurden den Mitgliedern zudem auf kantonaler und auf schweizerischer Ebene praxisnahe Merkblätter und Schulungsangebote zur Verfügung gestellt. Das Thema wurde innerhalb der gesamten Branche breit diskutiert. An der Generalversammlung vom 26. April 2019 in Scuol haben die Mitglieder des Graubündnerischen Baumeisterverbandes schliesslich einstimmig Verhaltensgrundsätze verabschiedet, welche an erster Stelle das wettbewerbsrechtlich konforme Verhalten beinhalten. Der Verband bietet seinen Mitgliedern auch künftig regelmässig Schulungen und aktuelle Informationen zum Thema Compliance an.
Konsequenzen bei rechtskräftig festgestellten Verstössen
Im aufgenommenen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung. Die Mitgliedschaft im Baumeisterverband soll auf kantonaler und auf nationaler Ebene gleichsam Ausdruck und Bekenntnis zum legalen und korrekten Geschäftsgebaren sein. Sollten sich die von der WEKO erhobenen Vorwürfe gegen die beiden Mitgliedfirmen in der Region Moesa im Verlaufe des Verfahrens erhärten, wird in einem nächsten Schritt die Mitgliedschaft besagter Firmen sistiert. Werden die Vorwürfe bestätigt, wäre das eine grobe Missachtung der von der Branche verabschiedeten Verhaltensregeln. Ein Wettbewerbsverstoss im Frühjahr 2020 wäre im Angesicht der Lehren aus der Vergangenheit weder für den GBV, noch für den SBV hinnehmbar, weshalb die fehlbaren Unternehmen sowohl auf kantonaler, wie auch auf nationaler Ebene mit einem Ausschlussverfahren aus dem jeweiligen Verband rechnen müssten. «Sollten die Verstösse wirklich zutreffen, würde uns das enorm ärgern. Es darf nicht sein, dass es nach all unseren Anstrengungen immer noch Firmen gibt, die sich nicht korrekt verhalten und damit der Branche, die nun ihre Hausaufgaben wirklich gemacht hat, erneut einen solchen Imageschaden zufügen», sagt Maurizio Pirola, Präsident des Graubündnerischen Baumeisterverbandes GBV. Sollten sich die Vorwürfe nicht bestätigen, steht indes einer weiteren Mitgliedschaft der beiden Firmen im GBV und im SBV selbstverständlich nichts im Weg.
Schweizerischer Baumeisterverband
Weinbergstr. 49
CH8042 Zürich
Telefon: +41 (58) 3607600
Telefax: +41 (44) 25883-35
http://www.baumeister.ch
Zentralpräsident SBV
Telefon: +49 (79) 22619-64
E-Mail: gllardi@baumeister.ch