Zieht es uns nach den Corona-bedingten, strengen Kontaktbeschränkungen wieder in die Ferne oder machen wir Urlaub in Deutschland? Die Reisewarnungen sind bzw. werden demnächst aufgehoben. Gerade für Familien mit herzkranken Kindern ist eine gut vorbereitete Reiseapotheke inkl. genügend Mund-Nasen-Schutzmasken bzw. Nasenpumpis wichtig. Diese können gerne bei uns bestellt werden: info@bvhk.de. Genäht werden sie von ehrenamtlichen Näherinnen: https://pumpisfuerherzis.wordpress.com/ueberuns/.

Damit alle Kinder – gesunde und solche mit angeborenen Herzfehlern oder anderen chronischen Krankheiten – gut durch den Sommerurlaub kommen, gibt der Bundesverband Herzkranke Kinder (BVHK) Tipps:

Auswahl des Urlaubsziels:

  • Große Hitze belastet nicht nur ältere Menschen, hohe Temperaturen setzen auch Kinderherzen zu. Daher sind tropische Ziele mit hoher Luftfeuchtigkeit, großer Hitze oder Höhen über 1.200 Meter vor allem bei Kindern mit Lungenhochdruck nicht empfehlenswert.
  • Am Urlaubsort muss eine qualifizierte medizinische Versorgung leicht erreichbar sein. Nehmen Sie ausreichend Medikamente und schriftliche Informationen über den angeborenen Herzfehler mit, am besten in englischer Sprache.

Anreise:

  • Flugreisen sind in Corona-Zeiten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko verbunden. Außerdem bringen sie für Kinder neben Lärm fast immer auch Ohrenschmerzen mit sich. Daher sollten Eltern frühzeitig für Druckausgleich sorgen, z.B. durch Stillen, Schnuller oder Babyflasche – und zwar direkt beim Start und vor der Landung, also schon ehe das Kind wegen Ohrenschmerzen schreit. Das Sauerstoffangebot im Flugzeug ist vermindert, es herrscht ein sogenannter niedriger Sauerstoffpartialdruck. Das kann bei Kindern mit Herzfehler und vermindertem Sauerstoffgehalt im Blut zu Problemen führen.
  • Lange Autofahrten werden durch regelmäßige Pausen und Bewegungsübungen erträglich. Fahren Sie nicht an „Stauwochenenden“ los und planen Sie bei sehr langen Anfahrten eine Zwischenübernachtung ein.

Herzschrittmacher:

  • Zur Sicherheitskontrolle am Flughafen sollten Sie Ihr Kind mit Herzschrittmacher oder implantiertem Defibrillator (ICD) rechtzeitig vorab beim Personal anmelden und ausreichend Zeit einplanen. Die Kontrolle wird dann separat durchgeführt, denn Metalldetektoren können die Funktion der Aggregate beeinträchtigen. Beim Sonnenbaden sollten diese Kinder besonders gut geschützt werden und tauchen sollte vermieden werden.

Herzrhythmusstörungen:

  • Rhythmusstörungen können trotz Medikation auftreten. Wenn ein Kind über ‚Herzrasen‘ klagt, sollte die Hautoberfläche gekühlt werden und das Kind sich hinsetzen, besser im Schatten hinlegen. Manchmal verschwinden diese Herzrhythmusstörungen spontan wieder.

Kreislaufprobleme:

  • Bei großer Hitze können Ohnmacht oder anhaltende Herzrhythmusstörungen auftreten. Dann sollten herzkranke Kinder von einem Notarzt ins Krankenhaus gebracht werden.

Aktivitäten:

  • Sport in sengender Sonne ist keine gute Idee. Gut tun jetzt Entspannungsübungen im Schatten. Schwimmen ist gesund, allerdings sollen herzkranke Kinder bei großer Hitze nicht ohne Abkühlung ins kalte Wasser springen. Auch beim Tauchen ist Vorsicht geboten: Durch den Tauchreflex können Herzrhythmusstörungen ausgelöst bzw. verstärkt werden; außerdem kommt es hier oft zu der unerwünschten Pressatmung. Vor allem Schrittmacher-Patienten sollten wegen des erhöhten Drucks unter Wasser möglichst nicht tief tauchen.

Trinken:

  • Je höher die Temperaturen, desto schneller trocknen Kinder aus. Ihre Körperoberfläche ist viel größer als die von Erwachsenen. Eltern sollten ihre Kinder daher regelmäßig und ausreichend trinken lassen. Am besten nicht zu kalte Getränke – und nicht in der Mittagshitze draußen spielen lassen.

Ernährung:

  • Leichte, fettarme Kost ist jetzt am besten. Sie belastet das Herz nicht übermäßig. Bei Kleinkindern empfiehlt es sich, einen Vorrat an üblicher Pulvermilch einzupacken, weil die gewohnte Babynahrung oft nicht erhältlich ist. In warmen Ländern muss das Leitungswasser mindestens fünf Minuten abgekocht werden. Das gilt auch für abgepacktes stilles Wasser. Selbst Gläschenkost ist im Ausland oft anders, viel süßer bzw. salziger und oft sehr teuer.

Medikamente:

  • Viele Kinder mit angeborenen Herzfehlern müssen regelmäßig Medikamente einnehmen. Bei Flugreisen sollten wichtige Arzneimittel im Handgepäck transportiert werden. Es kann immer passieren, dass das aufgegebene Gepäck erst mit Verspätung am Urlaubsort eintrifft, der Flug umgeleitet wird oder der Abflug sich verzögert.
  • Faustregel: Nehmen Sie mindestens das Zweifache der normalen Medikamentenmenge für die Dauer der Flugreise mit ins Handgepäck.
  • Bitten Sie Ihren Kinder- und Jugendarzt um eine Bescheinigung, dass die Arzneimittel persönlich benötigte Medikamente sind. Sonst bekommen Sie unter Umständen Probleme bei der Kontrolle des Handgepäcks.
  • Wenn Sie größere Mengen an Medikamenten mitnehmen, kann es bei der Einreise ins Urlaubsland Probleme beim Zoll geben. Dabei und bei Verlust der Arzneimittel auf Reisen hilft eine Bescheinigung. Diese sollte nicht nur den Namen des Medikaments, sondern auch den Generic-Namen (warenrechtlich nicht geschützte, internationale Freinamen von Arzneistoffen) enthalten. Führen Sie außerdem die für eine Behandlung oder Rezeptausstellung im Ausland notwendigen Dokumente mit sich, so dass bei Verlust des Medikaments Ärzte und Apotheker am Urlaubsort für Ersatz sorgen können.
  • Für bestimmte Länder und bei bestimmten Medikamenten geht es nicht ohne Bescheinigung vom Arzt. Das betrifft vor allem Betäubungsmittel, z.B. Ritalin, aber auch medizische Hilfsmittel wie Coaguchek zur Bestimmung des Blut-Gerinnungswertes. Mit einer Zollerklärung können Sie das Gerät und Stechhilfen mit ins Flugzeug nehmen.
  • Die Medikamente haben zum Teil Nebenwirkungen, die sich bei hohen Temperaturen verstärken können. Arzneimittel zur Entlastung und Stabilisierung des Herzens senken meist die Herzfrequenz. Das sind überwiegend Betablocker, ACE-Hemmer und Mittel gegen Herzrhythmusstörungen. Sorgen Sie für ausreichenden Vorrat und für sachgemäße Aufbewahrung.

Impfschutz:

  • Rechtzeitig vor der Abreise muss der Impfstatus geprüft und, falls nötig, aufgefrischt werden. Dabei geht es zunächst um die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung, Hepatitis B, Keuchhusten, Haemophilus influenzae B, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln. Bei Reisen in die Tropen und Subtropen ist das Risiko einer Infektion, z. B. durch verunreinigte Lebensmittel oder Trinkwasser, deutlich erhöht und die medizinischen Hilfe oft unzureichend.

Versicherungsschutz:

  • Vor allem bei Reisezielen außerhalb Europas empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz mit der Krankenversicherung abzuklären.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Herzkranke Kinder e.V.
Vaalser Str. 108
52074 Aachen
Telefon: +49 (241) 912332
Telefax: +49 (241) 9123-33
http://www.bvhk.de

Ansprechpartner:
Hermine Nock
Geschäftsführerin
Telefon: 0241 91 23 32
E-Mail: h.nock@bvhk.de
Volker Thiel
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Telefon: 0241 91 23 32
E-Mail: v.thiel@bvhk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel