Mit dem Ende der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist der Urlaub teilweise wieder möglich. Er wird aber aus Sicherheitsgründen anders stattfinden müssen als gewohnt und gebucht. Das müssen Reisende nicht einfach hinnehmen.

Wellnessbereich und Kinderbetreuung haben dieser Tage eine Gemeinsamkeit. Wegen der COVID19-Pandemie ist zu befürchten, dass sie geschlossen bleiben müssen. Dabei handelte es sich vielleicht aber um besondere Verkaufsargumente, weswegen Verbraucherinnen und Verbraucher sich für eine bestimmte Reise bei einem bestimmten Veranstalter entschieden haben. Eine teure Reise wird damit entwertet.

Den Ärger mindern

„Leistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen dürfen, müssen Sie auch nicht bezahlen“, sagt Kai-Oliver Kruske, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Denn durch wegfallende Elemente einer Reise kann sich ein Reisemangel ergeben. „Das führt dazu, dass Reisende den Preis mindern können“, so Kruske weiter. Entscheidend ist dafür, dass die Mängel gut dokumentiert sind. „Wichtig ist vor allem, dass Sie die Mängel dem Reiseveranstalter unverzüglich anzeigen.“ Wenn der Veranstalter die Mängel nicht beseitigt, kann später anteilig Geld zurückgefordert werden. Das gilt auch für Mängel, die gar nicht beseitigt werden dürfen, etwa weil Behörden einen Bereich geschlossen haben.

Stornierung im Einzelfall weiterhin möglich

Andere wären froh über einen geschlossenen Wellnessbereich, wenn sie wenigstens Strandspaziergänge machen dürften. In einigen Regionen wird das Urlaubmachen aber insgesamt zu gefährlich sein. „Solche Reisen können Sie weiterhin kostenfrei stornieren, auch ohne weltweite Reisewarnung“, so Kruske. Die Reisewarnung ist nur eines von vielen Anzeichen dafür, dass eine Reise zu gefährlich ist. Einzig auf diese Gefahr kommt es an. Hier zahlt sich sorgfältige Internetrecherche aus. Wer einen Eindruck von der Situation vor Ort hat, kann dem Veranstalter entgegenhalten, warum eine kostenfreie Stornierung erlaubt sein muss. Auch wird es wohl keine weitere  staatliche Rückholaktion für festsitzende Personen geben. Das sollte in die Überlegung einfließen, ob eine Reise angetreten werden kann.

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