Die LMS hat als erste Glücksspielaufsichtsbehörde auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages Untersagungsverfügungen gegen zwei marktstarke Anbieter von Online-Casino-Spielen mit Lizenz des Landes Schleswig-Holstein erlassen. Mit diesen wird es den beiden Anbietern untersagt, im Saarland für im Internet im Saarland nicht erlaubnisfähiges öffentliches Glücksspiel zu werben.

Schleswig-Holstein selbst hatte beim Wiederaufleben seiner Online-Casino-Lizenzen eine Begrenzung der Werbung für diese Angebote zugesichert. Insbesondere sollten die Anbieter mit einer Schleswig-Holstein-Lizenz auf die Verhältnismäßigkeit von solcher Werbung in Form bundesweit empfangbarer Kommunikationsmittel zur regionalen kommerziellen Kommunikation achten. Von dieser Begrenzung ist in der Praxis aus Sicht der LMS nichts mehr zu spüren: TV-Werbung für Spielmöglichkeiten bei diesen Online-Casinos findet in einer viel zu großen Anzahl privater TV-Programme statt – und dass auch zu Tageszeiten, in denen Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig sind.

Die Direktorin der LMS, Ruth Meyer, erklärte in diesem Zusammenhang: „Die LMS hat sich daher entschlossen Schritte zu ergreifen, damit über schleswig-holsteinische Alleingänge unter der Geltung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages nicht das Ziel der Glücksspielsuchtbekämpfung gerade auch in Corona-Zeiten massiv gefährdet wird“.

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