st es inzwischen auf 7.473 Euro gestiegen und damit um knapp 1.000 Euro (978 Euro) höher.
Um überhaupt mit der Grundbesoldung eines gut bezahlenden Bundeslandes wie Baden-Württemberg oder Bayern noch mithalten zu können, müssten viele Bundesländer eigentlich überproportionale Berufungs- oder Bleibeleistungsbezüge gewähren. Erstaunlich sei, dass durchaus finanziell starke Länder wie Hessen eher schlecht vergüteten, während finanzschwächere Länder wie die Stadtstaaten Bremen und Hamburg mit ihren Grundleistungsbezügen für eine durchaus wettbewerbsfähige Grundvergütung sorgten. Die wachsenden föderalen Besoldungsunterschiede lassen sich laut DHV angesichts vergleichbarer Anforderungen weder mit dem Leistungsprinzip noch mit dem Hinweis auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten rechtfertigen.
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Forschung & Lehre 6/2020 erscheint am 30. Mai 2020. Auszüge der jeweils neuesten Ausgabe können Sie unter http://www.forschung-und-lehre.de lesen.
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