• Volumen des Programms liegt bei bis zu 3 Mrd. Euro
  • Bettina Orlopp: „Mit dem AT-1-Emissionsprogramm schaffen wir einen flexibel nutzbaren Rahmen, um unsere Kapitalstruktur weiter zu optimieren, auch mit Blick auf die sich für uns ergebenden zusätzlichen Geschäftschancen angesichts der Corona-Krise und der veränderten regulatorischen Vorgaben.“

Der Vorstand der Commerzbank AG hat ein Emissionsprogramm für zusätzliches Kernkapital (Additional-Tier-1-Kapital, AT 1) beschlossen. Sukzessive kann die Bank damit nachrangige Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 3 Milliarden Euro begeben. Über eine erste Emission im Rahmen des Programms wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

„Wir haben in den vergangenen Jahren eine starke CET-1-Position aufgebaut. Mit dem AT-1-Emissionsprogramm schaffen wir einen flexibel nutzbaren Rahmen, um unsere Kapitalstruktur weiter zu optimieren, auch mit Blick auf die sich für uns ergebenden zusätzlichen Geschäftschancen angesichts der Corona-Krise und der veränderten regulatorische Vorgaben“, sagte Bettina Orlopp, Finanzvorständin der Commerzbank. „Das Programm gibt uns die Möglichkeit, abhängig von Kapitalbedarf und Marktumfeld schnell zu agieren.“ Mit dem Programm kann die Commerzbank bei künftigen Emissionen auch die jüngsten regulatorischen Veränderungen nutzen, durch die AT 1 nun stärker für die Erfüllung der Kapitalanforderungen (SREP) eingesetzt werden kann.

Grundlage für das Emissionsprogramm ist die von der Hauptversammlung 2019 beschlossene Ermächtigung des Vorstands, bis zum 21. Mai 2024 einmalig oder mehrmals hybride Schuldverschreibungen auszugeben, die die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital erfüllen. Geplant ist bei den Einzelemissionen unter dem Emissionsprogramm das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Die Commerzbank hatte im Juli 2019 ihre erste Addional-Tier-1-Anleihe in einem Volumen von 1 Milliarde US-Dollar begeben. Die harte Kernkapitalquote der Commerzbank lag per Ende März 2020 bei 13,2 Prozent und damit über allen regulatorischen Anforderungen.

Disclaimer und zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

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