Dies gilt auch für Lehrlinge, die ihre Überbetriebliche Ausbildung im ersten Lehrjahr absolvieren, sowie für die allgemeinen Kurse der Fort- und Weiterbildung. Dabei gilt es, unter Berücksichtigung der Grundsätze der Corona-Verordnung Berufsbildung vom 14. Mai 2020 des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften zu beachten. „Denn natürlich wird der Gesundheitsschutz in unserer Bildungsakademie großgeschrieben. Wir haben entsprechend der Vorgaben des Landes klar definiert, welche Maßnahmen einzuhalten sind und wie in Werkstätten und Theorieräumen gearbeitet werden kann. Zudem wird es zu Beginn für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine intensive Einführung unserer Lehrkräfte geben“, erläuterte Herwehe die Vorgehensweise. „Denn“, so der Bildungsstättenleiter abschließend, „die Bildungsakademie möchte für die Mitgliedsunternehmen und Kunden auch in schwierigen Zeiten kompetenter Ansprechpartner und Berater sein und unsere Aufgabe im Rahmen der beruflichen Ausbildung intensiv wahrnehmen.“
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