Die Entscheidung der Bundesregierung ist richtig, wichtig und kommt gerade noch zur passenden Zeit. Nach dem krisenbedingten Preisrutsch bei Öl und Erdgas drohten die Nutzung erneuerbarer Energien und Investition in CO2-freie Technologien bei der Wärmeversorgung und in der Mobilität zurückzufallen.

Mit der heute beschlossenen Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes setzt die Bundesregierung die Einigung des Vermittlungsausschusses vom 16. Dezember über einen höheren CO2-Bepreisungspfad und stärkere Entlastung des Strompreises um. Der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei 25 €/Tonne ab 2021 liegt zwar noch deutlich unter den CO2-Folgekosten, aber in Verbindung mit dem durchaus nicht unambitionierten Aufstiegspfad auf 55 €/T bis 2025 ist jetzt eine Signalwirkung vorhanden.

„Trotz aller Kritik am Konstrukt des BEHG selbst, werden durch den höheren CO2-Preis tatsächlich erste Signale zur Einsparung von Treibhausgasen gesetzt – die sind notwendig und wegweisend für Investitionen, mit denen sich Wirtschafts- und Klimakrise überwinden lassen,“ erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Eine starke und effektive Klimapolitik braucht krisenfeste Instrumente. Daher sollte sich die Bundesregierung in der bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft zudem nachdrücklich für die Ergänzung des europäischen Emissionshandels um einen CO2-Mindestpreis einsetzen.“

Lesen Sie zur Entlastung der Strompreise den ebenfalls heute veröffentlichten bne-Kommentar zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung: EEG-Umlage senken, ohne EEG zur Beihilfe zu machen

Die Stellungnahme des bne zur Anpassung des BEHG zum Abruf

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Hackescher Markt 4
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 400548-0
Telefax: +49 (30) 400548-10
http://www.bne-online.de/de/

Ansprechpartner:
Robert Busch
Geschäftsführer
Telefon: +49 (30) 400548-19
Fax: +49 (30) 400548-10
E-Mail: presse@bne-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel