Mit der heute beschlossenen Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes setzt die Bundesregierung die Einigung des Vermittlungsausschusses vom 16. Dezember über einen höheren CO2-Bepreisungspfad und stärkere Entlastung des Strompreises um. Der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei 25 €/Tonne ab 2021 liegt zwar noch deutlich unter den CO2-Folgekosten, aber in Verbindung mit dem durchaus nicht unambitionierten Aufstiegspfad auf 55 €/T bis 2025 ist jetzt eine Signalwirkung vorhanden.
„Trotz aller Kritik am Konstrukt des BEHG selbst, werden durch den höheren CO2-Preis tatsächlich erste Signale zur Einsparung von Treibhausgasen gesetzt – die sind notwendig und wegweisend für Investitionen, mit denen sich Wirtschafts- und Klimakrise überwinden lassen,“ erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Eine starke und effektive Klimapolitik braucht krisenfeste Instrumente. Daher sollte sich die Bundesregierung in der bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft zudem nachdrücklich für die Ergänzung des europäischen Emissionshandels um einen CO2-Mindestpreis einsetzen.“
Lesen Sie zur Entlastung der Strompreise den ebenfalls heute veröffentlichten bne-Kommentar zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung: EEG-Umlage senken, ohne EEG zur Beihilfe zu machen
Die Stellungnahme des bne zur Anpassung des BEHG zum Abruf
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