Präses Rekowski: Weg- und Lerngemeinschaft
„Mit der heute vor 75 Jahren unterzeichneten ,Verfassungsurkunde‘ wurde nach Ende des Zweiten Weltkriegs die Neuorganisation der rheinischen Kirche vollzogen und eine neue Kirchenleitung konstituiert“, so Präses Manfred Rekowski in der Sitzung der aktuellen Kirchenleitung, die heute – Zufall oder Fügung – ihre monatliche Zusammenkunft per Videokonferenz abhielt bzw. abhält. Rekowski weiter: „Die damals anwesenden Repräsentanten des rheinischen Protestantismus knüpften an die Barmer Theologische Erklärung an. In deren 4. These heißt es: ,Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.‘ In der 75-jährigen Geschichte der Evangelischen Kirche im Rheinland hat sich die Leistungsfähigkeit ihrer Ordnung unter den verschiedensten Rahmenbedingungen bewährt. Sie ermöglicht eine hierarchieübergreifende Weg- und Lerngemeinschaft. Wir sind den damaligen Entscheidungsträgern für diese wegweisenden Weichenstellungen sehr dankbar.“
Vereinbarung als Kompromiss
Neben den beiden späteren Präsides Heinrich Held und Joachim Beckmann sowie dem seinerzeit noch amtierenden Generalsuperintendenten der preußischen Rheinprovinz, Ernst Stoltenhoff, unterzeichneten am 15. Mai 1945 Johannes Schlingensiepen, Rudolf Harney und Helmut Rößler die Verfassungsurkunde. Die Vereinbarung stellte somit einen Kompromiss dar: Der neuen Kirchenleitung gehörten neben den drei prominenten Vertretern der rheinischen Bekennenden Kirche (BK) – Held, Beckmann und Schlingensiepen – auch drei Vertreter der etablierten kirchlichen Institutionen an: Stoltenhoff, Harney als letzter Präses der Provinzialsynode von 1932 und Rößler als Vertreter des Konsistoriums.
Was der heilige Michael mit dem Geburtstag zu tun hat
In einem Beitrag auf ekir.de erzählt Landeskirchenarchivdirektor Dr. Stefan Flesch die Geschichte der grundlegenden Verfassungsurkunde sowie einer zufällig wiederaufgefundenen Durchschrift – und was das alles mit Sankt Michael und dem Drachen zu tun hat.
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst heute 668 Kirchengemeinden in 37 Kirchenkreisen. Sie ist die zweitgrößte Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Das rheinische Kirchengebiet – weitgehend die einstige preußische Rheinprovinz – umfasst Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland.
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