So steigerte sich das Beschwerdeaufkommen im Bereich der Telemedien beträchtlich. Es gingen rund 130 Beschwerden, Hinweise und Anfragen ein (2018: ca. 30). Auffällig waren auch Veränderungen in der Form der Beschwerden: Es gab zunehmend anonyme Beschwerden sowie Wut- und Hasskommentare.
Siegfried Schneider, Präsident der BLM: „Beschwerden und Hinweise, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, sind ein Gradmesser für das Werteempfinden in der Gesellschaft. Der Anstieg im Beschwerdeaufkommen zeigt, dass Jugendschutz und Medienaufsicht gerade in unserer globalen Medienwelt wichtige Themen sind.“
Gegen Hass im Netz entschlossen vorzugehen, war – wie der neue Jugendschutzbericht zeigt – 2019 ein Arbeitsschwerpunkt der BLM: Sie startete beispielsweise gemeinsam mit dem Bayerischen Justiz-ministerium die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“. Ein wesentlicher Schritt war auch die Annahme der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) durch den BLM-Medienrat.
Walter Keilbart, Vorsitzender des Medienrats der BLM: „Gerade in Zeiten des Wertewandels und Wertepluralismus ist es dem BLM-Medienrat ein Anliegen, sich zu positionieren – etwa durch die Annahme der IHRA-Definition im vergangenen Jahr.“
Sie sind der Meinung, dass ein Internet- oder Rundfunkangebot gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt? Dann nutzen Sie bitte unser Online-Beschwerdeformular.
Weitere Informationen aus der Medienrats-Sitzung vom 14.05.2020 finden Sie hier.
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