Eine Mutter kann auf das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft weder verzichten, noch könne sie es verwirken, entschieden laut ARAG Experten die Richter des Bundesgerichtshofs. Das gelte auch dann, wenn die von einem anderen Mann schwangere Frau durch die Heirat eines Dritten bewusst eine rechtliche Vaterschaft geschaffen hat (Az.: XII ZB 321/19).

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