Als sofort umsetzbare Maßnahmen für die Belohnung emissionsfreier Mobilität sieht der BEM folgende Schritte:
- Reduzierung der Dienstfahrzeugbesteuerung für reine eFahrzeuge auf 0,00 % – wodurch Hersteller in Deutschland einen kräftigen Nachfrageschub erwarten können
- Verlängerung des Zeitraums der KfZ-Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG bis zum 31.12.2022 – um weiter neue Kunden zu gewinnen
- Einführung einer Klima-Hilfe in Form einer eAuto-Quote für Hersteller & Zulieferer, die den Umbau von Verbrenner-Fahrzeugen zur eMobilität honoriert, die in der Überproduktion entstanden sind. Außerdem können unternehmerische Umbauprozesse zur CO2-freien Produktion in den Werkhallen mit der Klimahilfe incentiviert werden, etwa die Nutzung CO2-freier Energie.
- Aufnahme der Fahrzeugklasse L7E (eKleinstfahrzeuge) in die bestehende Kaufprämie für eAutos – wodurch die Produkte attraktiver für die Kunden werden
- Begleitend werben die Verbände für den Wandel der Kfz-Steuer zur abgasabhängigen Klima-Umlage, wodurch nicht nur Neuwagen, sondern bereits genutzte Pkw und Fahrzeug-Flotten in den neuen Wertekanon einsortiert werden.
„Das Argument der Arbeitsplatzsicherung mag sozial und politisch verständlich sein, mit dem die Ministerpräsidenten ihren Landesarbeitgebern durch die Corona-Krise helfen wollen und damit kräftige Lobbyhilfe leisten“, sagte BEM-Präsident Kurt Sigl, „marktseitig ist den Arbeitsplätzen aber am wenigstens gedient, wenn sie Produkte hervorbringen, die im Wettbewerb keine Chance haben. Die Länder sollten hier mehr Visionsmanagement betreiben und die Umbauprozesse gestalten.“
Der Umbau der Mobilität reiht sich ein in die Absichten der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2030 insgesamt um 55 bis 56 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Im Verkehrssektor soll bis 2030 eine Reduktion um 40 bis 42 Prozent erfolgen. Für die Erreichung dieser Ziele ist die Elektrifizierung insbesondere des Straßenverkehrs unerlässlich. Neben dem Umbau der Fahrzeugindustrie ist der Aufbau von Ladesäulen unabdiengbar, entsprechende Gesetze für den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur sind europäisch bereits in Kraft und stehen in Deutschland zur Beschließung bereit.
Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der Verband wurde 2009 gegründet. Er organisiert 300 Mitgliedsunternehmen, die ein jährlichen Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen.
BEM / Bundesverband eMobilität e.V.
Oranienplatz 5
10999 Berlin
Telefon: +49 (30) 86381874
Telefax: +49 (30) 86380866
http://www.bem-ev.de