- In Zeiten von Corona nehmen Käufe im Internet zu. Viele Bestellungen erfolgen auf Rechnung.
- Wegen Lieferengpässen erhalten Kunden derzeit vermehrt Rechnungen von Zahlungsdiensten, bevor die Ware geliefert ist.
- Rechnungen und Mahnungen sollten nicht vor Erhalt der Ware bezahlt werden
Wegen der stark gestiegenen Nachfrage im Online-Handel kommt es derzeit immer wieder zu Lieferverzögerungen. Das führt dazu, dass Kunden beim Kauf auf Rechnung bereits Rechnungen oder sogar Mahnungen von Zahlungsdiensten erhalten, bevor die Lieferung erfolgt ist. Beim Kauf auf Rechnung wird die Bezahlung häufig über Zahlungsdienste wie Paypal oder Klarna abgewickelt: Diese bezahlen die Ware beim Händler und stellen dem Verbraucher die Rechnung. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Waren auch bei Einschaltung eines Zahlungsdienstes erst nach Erhalt bezahlt werden müssen. Auch die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt bei Online-Käufen erst zu laufen, wenn die Ware geliefert ist.
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht zu einer vorzeitigen Zahlung drängen lassen, sondern die Bezahlung bis zum Erhalt der Ware entschieden zurückweisen“, rät Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Werden Lieferfristen nicht eingehalten, können Kunden den Händler in Verzug setzen und bei weiteren Lieferverzögerungen den Rücktritt erklären.“ Um den Händler in Verzug zu setzen, sollten Kunden schriftlich eine angemessene Frist setzen. Verstreicht auch diese, können sie – ebenfalls schriftlich – vom Vertrag zurücktreten. Weitere Informationen und ein Musterbrief ist unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation zu finden.
Individuelle Beratung bietet die Verbraucherzentrale derzeit telefonisch oder per Video-Chat an. Eine Terminvereinbarung unter (06131)28480, per Mail an info@vz-rlp.de oder unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp ist erforderlich.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit 60 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Politik, Unternehmen und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.
Arbeitsschwerpunkte sind Digitales und Verbraucherrecht, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und acht Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de bietet die Verbraucherzentrale vielfältige Informationen und Musterbriefe. Sie meldet sich auch auf Facebook und Twitter zu Wort.
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