Am 04. Mai hat die niedersächsische Landesregierung einen Stufenplan zur schrittweisen Reduzierung der Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie vorgestellt. Zusammen mit Fachleuten aus mehreren Ressorts wurde der ‚Niedersächsische Weg in einen neuen Alltag mit Corona‘ erarbeitet, der nach den Bund-Länder-Beratungen am kommenden Mittwoch endgültig beschlossen werden soll.

Unter anderem regelt der Plan die stufenweise Aufhebung von Restriktionen in den Bereichen Handel/Dienstleistung und Tourismus/Gastronomie. So soll es ab dem 11. Mai möglich sein, dass die Verkaufsflächenbeschränkung im Einzelhandel wegfällt und auch Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikläden und Nagelstudios bei Vorlage von entsprechenden Hygienekonzepten und Ausbildungsnachweisen öffnen dürfen. Friseurgeschäfte sind bereits seit dem 04. Mai wieder geöffnet. Ab dem 29. Mai sollen dann alle personennahen Dienstleistungen unter Einhaltung der Hygienekonzepte wieder zugelassen werden.

„Nach wie vor ist es eine äußerst schwierige Abwägung, welche Lockerungen zu welchem Zeitpunkt umgesetzt werden können. Einen erneuten Shutdown möchte niemand. Ich hoffe, dass sich die Infektionszahlen weiterhin so positiv entwickeln wie zuletzt“, erklärt Wirtschaftsdezernent und WMG-Geschäftsführer Dennis Weilmann. „Ich bin froh, dass sich die Landesregierung zu diesen Schritten entschlossen hat und der Wirtschaft damit einen groben Zeitplan aufzeigt, wie die Normalität Stück für Stück zurückkehren kann. Die Existenzangst ist bei vielen Betrieben leider allgegenwärtig, daher begrüße ich dieses Zeichen“, so Weilmann weiter. 

WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer stellt heraus: „Dieses Signal der Landesregierung ist für die heimische Wirtschaft von großer Bedeutung und gibt insbesondere den Gastronomie- und Hotelbetrieben die langersehnte und dringend benötigte Perspektive für die nächsten Wochen.“

Dem Stufenplan der Landesregierung zufolge sind auch Lockerungen in den Bereichen Tourismus und Gastronomie in Sicht. Bereits ab dem 11. Mai werden die Restriktionen bezüglich der Beherbergung zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen und -häusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen gelockert. Gastronomiebetriebe wie Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten dürfen unter Einschränkungen sowohl im Außen- als auch Innenbereich öffnen.

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