Der Ministerpräsident hatte am frühen Abend in seiner Pressekonferenz gesagt, dass aufgrund des heutigen Urteils des VGH Mannheim die Verordnung zur Begrenzung der Flächen auf 800 qm aufgehoben wird. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte mit Beschluss von heute dem Eilantrag eines Sportgeschäfts (Antragstellerin) gegen die Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 qm im sonstigen Einzelhandel teilweise stattgegeben. Diese Beschränkung sei gleichheitswidrig, da der Handel mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie der Buchhandel – für die keine Verkaufsflächenbegrenzung gilt – ohne sachlichen Grund privilegiert werde.
„Wir freuen uns sehr, dass damit unsere zentrale Forderung nach einer Öffnung ohne Wenn und Aber erfüllt und die flächendeckende Öffnung im baden-württembergischen Einzelhandel möglich ist – dies natürlich ebenso flächendeckend unter Einhaltung aller notwendigen Hygieneregeln,“ so HBW-Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann am Donnerstag Abend.
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