„Die Corona-Pandemie erzeugt einen massiven Druck auf den Arbeitsmarkt. Binnen zwei Monaten sind die Kurzarbeitsanzeigen in Sachsen auf einen Rekordstand gestiegen. Gleichzeitig steigt die Arbeitslosigkeit, auch weil praktisch keine Vermittlung und keine Maßnahmen mehr stattfinden Es gibt kaum noch Abgänge aus der Arbeitslosigkeit.“
In Sachsen liegt die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit angemeldet haben bei 46.842. Davon könnten bis zu 521.618 Personen betroffen sein. Die genaue Zahl der Personen wird sich aber erst nach der Abrechnung von Kurzarbeitergeld durch die Betriebe zeigen.
„Die hohe Zahl der Anzeigen von Kurzarbeit hat aber auch eine gute Seite“, so Schlimbach weiter. „Kurzarbeit wirkt! Denn überall da, wo Kurzarbeit angemeldet wird, sollen Jobs erhalten bleiben. So können wir verhindern, dass die Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Der Damm Kurzarbeit hält und wir müssen alles dafür tun, dass er nicht bricht.“
Deshalb muss die Kurzarbeit als das entscheidende Instrument zur Verhinderung von Massenarbeitslosigkeit wetterfest gemacht werden. Die vom Bundeskabinett beschlossenen Verbesserungen bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes nach vier und sieben Monaten sind aber nicht ausreichend.
„Die Aufzahlung muss deshalb vom ersten Monat an erfolgen. Gerade in Sachsen, wo die Tarifbindung bundesweit am niedrigsten ist und der Medianlohn deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt, reicht das Kurzarbeitergeld häufig nicht zum Leben“, so Schlimbach weiter.
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