Die Zahlungsfähigkeit von gewerblichen Mietern ist in weit größerem Maße beeinträchtigt als die von privaten Wohnungsmietern und privaten Eigentümern. Immobilienverwaltungen müssen die Begehungen ihrer Bestände in erheblichem Umfang einschränken und können damit nicht mehr sicherstellen, dass Schäden frühzeitig erkannt werden. Das sind zwei zentrale Ergebnisse einer Online-Umfrage, die der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) vom 1. bis 22. April durchgeführt hat. Teilgenommen haben rund 1.100 Immobilienverwaltungen aus ganz Deutschland.

Hinterfragt wurde, in wieweit die Zahlungsfähigkeit von Mietern und Eigentümern durch Einnahmenausfälle oder Kurzarbeit reduziert ist. 61,2 Prozent der Unternehmen, die in der Gewerbeverwaltung tätig sind, verzeichnen aktuell verstärkt Anfragen zu Mietstundungen durch die gewerblichen Mieter. In der Wohnimmobilienverwaltung ist der Anteil der Anfragen zu Mietstundungen mit 29,4 Prozent erheblich niedriger. Derzeit noch geringer ist die Zahl privater Wohnungseigentümer, die mit Zahlungen in Bedrängnis geraten: Nur 10,9 Prozent der Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften registrieren verstärkt Verzögerungen oder das Ausbleiben von Hausgeldzahlungen. 19,2 Prozent der WEG-Verwaltungen erwarten allerdings Probleme bei Zins-, Tilgungs- und Rückzahlungen von Krediten.

„Diese Umfrageergebnisse belegen: Im Bereich der gewerblichen Mieter und ihrer Vermieter zeichnen sich erhebliche wirtschaftliche Probleme mit entsprechenden gesellschaftlichen Folgen ab. Das deckt sich mit den Rückmeldungen, die wir aktuell bekommen: Drei von vier gewerblichen Mietern, die ihre Betriebe schließen mussten, nehmen die Stundung in Anspruch. In der Wohnungsvermietung sind die Ausfälle hingegen momentan deutlich geringer. Dies könnte sich weiter verschärfen, wenn Mieter Arbeitsplätze verlieren oder noch länger in Kurzarbeit sind”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler. Aus Sicht des Spitzenverbandes muss die Politik in den kommenden Wochen daher stärker neben den Gewerbetreibenden auch den gewerblichen und privaten Vermieter in den Fokus rücken. „Die aktuell diskutierte Ausweitung des Rettungsschirms ist unbedingt notwendig.”

88,1 Prozent der Befragten gaben an, aufgrund der Pandemie Begehungen in ihren verwalteten Beständen einzuschränken. Für Eigentümer und Mieter hat das unmittelbare Folgen. Potenzielle Schäden können nicht erkannt werden. Das führt zu höheren Kosten in der Beseitigung. „Der VDIV Deutschland setzt sich deshalb im Interesse von Eigentümern und Bewohnern nachdrücklich dafür ein, dass die Tätigkeit des Immobilienverwalters als systemrelevant eingestuft wird, damit Begehungen im üblichen Umfang durchgeführt werden können”, betont Martin Kaßler.

Zudem werden Bau-, Instandhaltungs- und Sanierungsprojekte zum Problem. 88,9 Prozent der Befragten erwarten bei der Umsetzung Verzögerungen. 44 Prozent haben festgestellt, dass Handwerksfirmen keine Notdienste oder Reparaturen mehr im gewohnten Umfang ausführen. Derzeit müssen 63 Prozent der Verwaltungen einen erhöhten Aufwand bei der Einholung von Handwerkerangeboten erbringen. 93,7 Prozent der Verwaltungen halten die Pflicht, drei Angebote einholen zu müssen, nicht für zeitgemäß, weil dies in der Praxis nicht mehr umsetzbar ist.

Über Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V.

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (ehemals DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband rund 3.000 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten 6,8 Millionen Wohnungen mit einem Wert von über 680 Milliarden Euro, darunter allein 4,8 Millionen Eigentumswohnungen. Der VDIV Deutschland tritt ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Wohnungsverwaltung. Er engagiert sich für einen wirksamen Verbraucherschutz, fordert einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Der Berufsverband ist ständiges Mitglied im Wohnungswirtschaftlichen Rat der Bundesregierung, im Bündnis für Bezahlbares Wohnen und Bauen und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).

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