„Trotz aller Lockerungen gilt weiterhin unser strenges Kontaktverbot. Bis zum 3. Mai sind wir bei eins plus eins, das bedeutet, dass man sich im öffentlichen Raum nur mit einer einzigen weiteren Person aufhalten darf, die nicht im eigenen Haushalt lebt“, erklärt Landrat Manfred Görig in einer Pressemitteilung. Da offensichtlich Unklarheit bestehe wegen der in dieser Woche umgesetzten Lockerungen, hat der Landrat am Dienstag die Vogelsberger Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aufgefordert hat, verstärkt Kontrollen in ihren Kommunen durchzuführen.

„Gemeinsames Feiern, Picknicken oder Grillen sind unabhängig von der Personenzahl verboten, auch an den Wochenenden“, stellt Manfred Görig gegenüber den Bürgermeistern in der jüngsten Telefonkonferenz noch einmal heraus. Daran hätten sich allerdings nicht alle gehalten.

„Wir müssen aufpassen“, mahnt Manfred Görig, „denn es muss weiterhin alles versucht werden, um ein Ausbreiten der Pandemie zu verlangsamen.“ Fatal wäre, wenn man Ende Mai feststellen müsse, dass die Vorsichtsmaßnahmen nicht gegriffen hätten, und die Infektionszahlen wieder anstiegen.

Zum Hintergrund: Am 14. März verordnete die hessische Landesregierung, dass der Kontakt zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren ist. „Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet“, heißt es in Paragraf 2 der „Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. 

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