Für begrüßenswert erachtet der Freie Verband den Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), zunächst 90 Prozent der Vorjahres-Gesamtvergütung aus der Gesetzlichen Krankenversicherung an die Zahnärzteschaft auszuschütten. Kritisch sieht es der FVDZ indes, dass in den Folgejahren 70 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung und tatsächlich erbrachter Leistung wieder an die Kassen zurückzuzahlen sind. Damit stünden Zahnarztpraxen zur Liquiditätssicherung deutlich geringere Mittel zur Verfügung als etwa niedergelassenen Ärzten. Schrader, der selbst täglich am Behandlungsstuhl steht, erinnert daran, dass ein Großteil der Kolleginnen und Kollegen auch in der Corona-Krise ihre Praxen offenhält und damit die flächendeckende Versorgung gewährleistet. Diese Versorgung stehe aber auf dem Spiel, wenn die Zahnärzteschaft ihre wirtschaftlichen Einbußen größtenteils aus eigenen Mitteln schultern soll. Der FVDZ plädiert daher für eine hälftige Lastenverteilung zwischen Zahnärzteschaft und gesetzlichen Krankenkassen. Diese dürften am Erhalt der bewährten Versorgungsstrukturen schließlich nicht weniger interessiert sein als die Zahnärzteschaft.
Der Rechnung des BMG liegt nach Schraders Dafürhalten die Fehleinschätzung zugrunde, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die während der Krise nicht erbrachten Leistungen und Vergütungen hinterher problemlos durch Mehrarbeit kompensieren könnten. Der Bundesvorsitzende hält dagegen: Die Masse der entgangenen Leistungen nachzuholen, dürfte selbst mit erweiterten Sprechzeiten schwer umzusetzen sein – erst recht nicht vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden gesetzlichen Leistungsobergrenzen und Vergütungsvorgaben.
„Wenn die Niedergelassenen nicht hinreichend geschützt werden, könnten am Ende ausgerechnet die MVZ-Ketten die Krisengewinner sein, die jetzt als Erste den Laden dichtgemacht haben“, befürchtet Schrader.
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