"Wir können nicht verstehen, dass der vorliegende Entwurf wieder keine Ansätze dafür enthält, den legal arbeitenden zertifizierten Kfz-Demontagebetriebe endlich den Rücken zu stärken", bedauert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

In einer heute versandten Verbändestellungnahme zur Novelle der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) an das Bundesumweltministerium zeigen sich die Recyclingverbände bvse, BDSV und FAR äußerst enttäuscht über die fehlende Stärkung der gesetzlich legal arbeitenden Demontageunternehmen im vorliegenden Referentenentwurf. Auch hinsichtlich der grundsätzlich begrüßten Ausweitung der Rücknahmeinformationspflichten der Hersteller sehen die Verbände noch Nachbesserungsbedarf.

Seit dem Bestehen der Altfahrzeugverordnung haben die Verbände der Recyclingwirtschaft im engen Kontakt mit der Automobilindustrie immer wieder substanzielle Vorschläge eingebracht, um die Kreislaufwirtschaft im Bereich des Altfahrzeugrecyclings wirksam zu unterstützen. Die Tatsache, dass in der geplanten Novelle langjährige Forderungen, wie die Stützung von Verwertungsnachweisen, wiederum nicht berücksichtigt wurden, ruft bei der Branche größtes Unverständnis hervor.

"Dabei haben in den letzten Jahren mehrere nationale und europäische Studien klar untermauert, das insbesondere die Förderung dieser zertifizierten Betriebe notwendig ist, um gewünschte ökologische Ziele und die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bereich des Altfahrzeugrecyclings zu erreichen", erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
Auch der UBA-Abschlussbericht, der sich mit der Entwicklung von Lösungsvorschlägen zur Verbesserung der Datenlage beim Verbleib von Altfahrzeugen auseinandergesetzt hat, enthalte dazu eindeutige Hinweise, machte der bvse-Verbandshauptgeschäftsführer deutlich.

Die im Entwurf vorgesehenen Ausweitungen der Informationspflichten der Hersteller begrüßen die Recyclingverbände grundsätzlich. Allerdings gehen die hier enthaltenen Pflichten den Verbänden noch nicht weit genug. Über die Bereitstellung der geforderten Informationen auf den Herstellerplattformen hinaus, fordern die Branchenverbände, dass der Hinweis auf den Ort dieser Informationen ebenso verpflichtend in Dokumenten vorgeschrieben werden muss, die das Fahrzeug über seine gesamte Nutzungsdauer hinweg, also auch bei einem Halterwechsel, begleiten. Dies können beispielsweise im Betriebshandbuch des Fahrzeugs erfolgen, lautet der Vorschlag.

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