In dieser Woche entscheidet die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer über die weiteren Maßnahmen im Krisenmanagement der Corona-Pandemie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich für eine demokratische Debatte über das weitere Vorgehen und die Berücksichtigung der Gender-Perspektive bei der Abwägung der gesellschaftlichen, sozialen und gesundheitspolitischen Wirkungen von Maßnahmen aus.

„Frauen schultern einen Großteil der systemrelevanten bezahlten und unbezahlten Arbeit in unserer Gesellschaft. Die Krise hat das einmal mehr sichtbar gemacht. Dafür gebührt ihnen nicht nur Dank oder Applaus. Frauen brauchen Entgeltgleichheit, Unterstützungsinfrastruktur und vor allem gleiche Teilhabe an allen politischen Entscheidungsprozessen. Es gilt zu verhindern, dass wie in den sogenannten guten alten Zeiten, Männer Entscheidungen über das Leben und den Alltag von Frauen und Kindern treffen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die anstehenden Entscheidungen über die nächsten Schritte in der Corona-Pandemie müssen mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit getroffen werden. Frauen übernehmen auch in der Krise den überwiegenden Teil der unbezahlten Care-Arbeit. Sie arbeiten oft in schlechtbezahlten systemrelevanten Berufen, zum Beispiel als Kassiererin oder als Pflegerin. Nicht nur in Krisenzeiten braucht es weitere Maßnahmen zur Entgeltgleichheit und der Aufwertung der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe.

Darüber hinaus formuliert der djb drei Empfehlungen für den Weg durch die Corona-Pandemie:

1. Sowohl die politischen Gremien, als auch die wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesregierung und der Bundesländer leiden unter einer deutlichen Männerdominanz. Dies ist ein Spiegel der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Politik. Eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung steht ebenfalls noch aus. Der Weg aus der Krise muss unter gleicher Repräsentation von Frauen gefunden werden. Der djb fordert die sofortige geschlechterparitätische Besetzung aller Beratungsgremien und die gleichstellungspolitische Folgenabschätzung aller beschlossenen Maßnahmen.
 

2. Der djb spricht sich dafür aus, die öffentliche Kinderbetreuung so bald wie möglich für Kita- und Grundschulkinder (unter Berücksichtigung hygienischer Standards, sowie Anpassungen von Gruppengrößen) wieder aufzunehmen.

Dies ist aus Gründen des Kindeswohls und der Verwirklichung von Entwicklungs- und Sozialisationsmöglichkeiten junger Kinder, aber auch zur Entlastung der Familien und der Gesundheit der die Hauptlast der Betreuungsarbeit (in den letzten Wochen häufig in Doppelbelastung mit Homeoffice und Betreuung) schulternden Mütter erforderlich. Für Phasen und Bereiche, in denen die alleinige Betreuung in den Familien erforderlich bleibt, muss Unterstützung oder Kompensation/Entlastung erfolgen.
 

3. Die aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben negative Folgen für Opfer von (häuslicher) Gewalt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen ist absehbar, dass es ein Umsetzungsproblem bei Unterstützungsmaßnahmen und Versorgungsengpässe bei der Unterbringung geben wird, insbesondere wenn Kontaktverbote auf absehbare Zeit weiter bestehen bleiben. Der djb fordert, die Kapazitäten für Maßnahmen des Gewaltschutzes zu erhöhen, den Zugang vulnerabler Gruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu Hilfsangeboten und Gewaltschutzunterkünften sicherzustellen und niedrigschwellige Informationsangebote den neuen Gegebenheiten anzupassen.

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